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II. DIE LEIBEIGENSCHAFT.
aber sehr gering (3—8 Kr.). Regelmäßig wurde zwischen beidenGeldabgaben nicht mehr unterschieden, sondern der Gesamt-betrag als Leibsbeed bezeichnet; er belief sich auf 10 bis 16Kreuzer.
Die wichtigste einmalige Abgabe war das Besthaupt (Sterb-fall, Mortuarium). Es wurde fällig mit dem Tode einer leib-eigenen Person, welche einen selbständigen Haushalt führte,jedoch in der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts nur vonGemeindsleuten und deren Frauen tatsächlich erhoben, den leib-eigenen Beisassen dagegen regelmäßig erlassen. Die Festsetzungdes individuellen Leistungsgegenstandes bzw. der Höhe der zuentrichtenden Geldsumme im konkreten Falle, welche im Wegeder Vereinbarung mit dem Pflichtigen erfolgte (Theidigung), warSache des Amtmannes, welcher sich zu Abschätzungen ver-eidigter Taxatoren oder des Ortsgerichtes bediente. In einigenÄmtern erfolgte die Theidigung bereits bei der Gutsübergabe.
Bei Männern wurde das Besthaupt entweder auf Grundeiner Taxation als Quote des Vermögens erhoben, so im AmteReichenberg 20°/o nach dem Schätzungskapitale oder 2 °/o vomwahren Vermögen 1 ); oder es wurde, wie seit 1765 im AmteErbach wieder wie nach altem Rechte, das beste Stück Viehpro mortuario eingezogen, jedoch dem Pflichtigen das Rechteingeräumt, an Stelle der Leistung in natura ein Äquivalentin Geld zu entrichten 2 ).
Wenn auch nach ausdrücklicher Verordnung bei derTheidigung der wahre Wert des Tieres in Ansatz gebrachtwerden sollte, so wurden doch regelmäßig nur 75—80% des-selben wirklich in Rechnung gestellt. Das Mortuarium derWeiber bestand grundsätzlich im besten Kleide oder statt dessenin 1 Malter Hafer, dem sog. Sterbhaber, wofür jedoch häufig
‘) Nach LTA. XI (1731) wurde in den Ämtern Michelstadt, Erbach ,Freienstein das Besth. nach Proportion der Verlassenschaft zu 5, 10, 15,20 fl. getheidigt.
s ) Ebenso galt z. B. im Amte Schönberg die Regel: von demMann den besten Ochs, von der Frau den besten Rock. Nach andernAngaben wurden hier als Besthaupt 2°/o vom Vermögen jedes Mannes,doch nie mehr als 150 fl. erhoben.