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Die ländliche Verfassung der Grafschaft Erbach und der Herrschaft Breuberg im 18. Jahrhundert : ein Beitrag zur deutschen Rechts- und Wirtschaftsgeschichte / von German Killinger
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TI. DIE LEIBEIGENSCHAFT.

Leibsschultheißen, docli hatte dieser lediglich die Abgaben voneinigen im pfälzischen Gebiete ansässigen breubergischen Leib-eigenen einznsammeln.

Die einzelnen erbachischen Leibeigenen gehörten noch zuBeginn des 17. Jahrhunderts bestimmten Beeden an; so gab esz. B. eine Erbacher, Michelstädter, Reichenberger, auch eineSchenk Yeltins *)-Beede; dafür, daß es sich um territorial ab-gegrenzte Bezirke handelte, spricht der Umstand, daß zwischenden einzelnen Beeden ein freier Zug bestand; allein noch im. Jahrhundert gehörten die Untertanen desselben Amtes ver-schiedenen erbachischen Beeden an, die Leibeigenen der ver-schiedenen erbachischen Beeden saßen durcheinander * 1 2 ) wie diesemit den Leibeigenen fremdherrischer Beeden. Auch die in andernTerritorien ansässigen erbachischen Leibeigenen gehörten einerbestimmten inländischen Beede an. Über alle einer Beede zu-gehörenden Personen wurden Listen, die Leibsbeedsregister,geführt; im 18. Jahrhundert führte jedes Amt ein besonderesLeibsbeedregister über seine Amtsuntertanen.

Eine besondere Bewandtnis hatte es mit der sog. Ost-heimer Königsbeede. Unter diesem Namen besaß die HerrschaftBreuberg hauptsächlich 3 ) im Gebiete der kurmainzischen ZentOstheim eine besondere Gruppe von leibeigenen Leuten, welchesich von ihren übrigen daselbst ansässigen Leibeigenen in Bezugauf die Höhe der Leibeigenschaftsabgaben unterschieden 4 ); außer-

) nach Valentin I, Herrn zu Erbach, f 1531, so genannt.

*) So gehörten im 16. Jahrh. die erb. Leibeigenen des Amtes Brens-bacli und Niederkeinsb. teils in die Starkenberger, teils in die ErbacherBeth; die Männer der ersteren gaben jährlich 3 alb oder 18 Pfennig und

1 Huhn, die Frauen 1 Huhn, die der letzteren 12 Pfennig u. 1 Huhn,

Frauen aber, so in die Erbacher Bede gehören, schneiden ein jede 1 Ehrn-tag oder 12 Pfennig dafür. (Brensbacher Amt. Leibsbeedregister v. 1570,1618, 1620).

3 ) einige davon in benachbarten pfälzischen Dörfern; vgl. das obengen. Verzeichnis der breuberg. Leibeig. v. 1601.

4 ) Als Leibsbeede zahlte um 1600 ein gewöhnlicher breub. Leib-eigener im Gebiete der Zent Ostheim 1 albus 6 Pfennig, ein zur Königs-beede gehöriger 32 Pfund (als sog. große Beede) jährlich, als Besthauptersterer 9 albus, letzterer 4/s albus.