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Die ländliche Verfassung der Grafschaft Erbach und der Herrschaft Breuberg im 18. Jahrhundert : ein Beitrag zur deutschen Rechts- und Wirtschaftsgeschichte / von German Killinger
Entstehung
Seite
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DIE HUBGÜTER.

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Auf den übrigen Feldern möchten annocli 6 Wagen lleu gemachtwerden, und da alles Geslröh, außer dem, so man zur Erhaltung derGebäu an Deck- und Sailslroh vom Rocken ausschüttell, mit dem Rindviehgefüttert wird, so kann ein fleißiger Besitzer dieses Guts etwa 2024 StückRindvieh, so viel er dermahlen wirklich hat, über Winter erhallen.

An Feldtliecken befinden sich bei diesem Gut gegenwärtig annoclibei 60 Morgen, davon je in 2 Jahren etwa 1 '/> Morgen gerodet und mitHeidekorn u. Korn besamet und also jährlich, wanns wohl gerälh, bei4 Mit. Korn u. 2 Mil. Heydenkorn noch weiter erworben werden könnten.

Gleichwie aber zu Bestreitung eines solchen Guts ein Knecht, eineMagd und ein Viehhirt notwendig erfordert wird, so consumiert sichdas erbaute Korn, Heydenkorn u. der 4. Teil des Habers zum notdürftigenBrod, und nach Abzug der Gülten und des Samens bleiben dem Bauer,wann es die Marsch- u. Winterquartiere, wie viele Jahre geschehen,nicht wegfressen, zum Verkauf mehr nicht übrig als etwa 1015 Mil. Haber.

An ständigen Gülten hat er jährlich zu entrichten gnädigsterHerrschaft, der Kirchen und sonsten:

Geld 5 fl. 5 alb 6 -JKorn 1 S r

Haber 7 Mit. 2 Sr.

Dieses Gut ist bisher verschätzt worden um 190 fl. Capital. Wennalso etwa alle 34 Jahr der Mann ein paar Ochsen ungefähr ä 60 fl.,sofern keine Seuche beim Vieh einreißet, zu Geld machen kann, so istihm nicht möglich, neben Unterhaltung des Gesindts, Schiff und Geschirrs,die erforderliche Beschwerden beizuscbaffen u. zu entrichten.

Bis dato hat dieser Untertan bei abtragung seiner Schuldigkeitensich jederzeit willig und also verhalten, daß er wenig an Cassengeldernrestiert, u. solches, wofern durch Kriegslasten oder ander Unglück, esnicht behindert, nebst dem, currenten nach und nach wohl abtragen wird.

Es muß auch dieses Gut mit Hand und Geschirr ungemessenFrohndt auf der Herrn Gnad u. Ungnad verrichten, welches dann keinegeringe Last ist, und sofern Gnädige Herrschaft dieselbe bezahlt nehmenwollten, und der Mann es nur anderwärts aufbringen u. erwerben könnte,er wohl sanfter solche mit 20 fl. bezahlen, als, wie bisher geschehen,wirklich praestieren sollte.

An diesem Ort befinden sich gemeine Allmuthhecken, worauf dasnötige Brennholz zum Hauswesen acquirirt wird.

Was sonsten von Feldhecken dann und wann zu Röder gemacht,davon wird das Aufhauholz gemacht u. jährlich zur Hofslalt geliefert,allwohin jedes Jahr 10 Kiaffter entrichtet werden müssen.

Weiler ist wenig Nutzen aus den Hecken zu schöpfen, denn ob-schon jährlich nacher Michelstadt und Erbach bis 2000 Kiaffter Holzverkäufflich anzubringen, so sind aber auch der umliegenden Dörfer viel,.