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Die ländliche Verfassung der Grafschaft Erbach und der Herrschaft Breuberg im 18. Jahrhundert : ein Beitrag zur deutschen Rechts- und Wirtschaftsgeschichte / von German Killinger
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III. DIE GRUNDHERRSCHAFT .

und mag ein Mann kaum soviel durch Holzverkauf erlöQen, daß er dasnötige Salz zum Vieh und Wagenschmier zum Geschirr dafür an-sc.haffen kann.

: Dieses Gut isl das beste an hiesigem Ort, gleichwohl, wann esohne Zugab einigen Viehes oder ausgestroten Früchten, sollte verkauftw., würden dafür über 200 fl. nicht erlöst werden können.

Ähnlich war es mit den übrigen Hubgütern des Amtes;nur waren die wenigsten Besitzer in gleich guter Lage. Insbe-sondere war der Bauer nur selten Eigentümer seines Viehes:sehr oft war dasselbe nur auf halben Gewinn und Verlust vonJuden bei ihm eingestellt, was jedoch zu Ende des 18. Jahr-hunderts verboten wurde 1 ).

Wir ergänzen die obige Beschreibung des Landwirtschafts-betriebes noch durch folgende Angaben 2 ).

Gutes Erdreich wurde jährlich etwas gedüngt und ein-gesäet; Acker, die nicht gern Getreide trugen, nur alle 2 bis 3,kalte, nasse, magere, weit entlegene nur alle 510 Jahre.

Bei der Weitläufigkeit der Beider konnten die Äcker nurwenig Dünger erhalten, oder aber die abgelegenen bekamennichts. Daher half man mit Asche nach.

Asche aber wurde als Düngemittel nur zum kleinsten Teilevon auswärts eingeführt 3 ); in der Hauptsache gewann man siedurch das sog. Kotten.

Die Sträucher, Bäume, das Farn- und Heidekraut usw.,was während der längeren Ruhezeit des Ackers angewachsenwar, wurde nämlich zu Ende des Herbstes niedergehauen, dieGrasnarbe in Form von Rasenstücken mit einer breiten scharfenHacke im Laufe des Frühlings abgehoben (geschuppt), dasganze zu kleinen Haufen aufgehäuft zur Trocknung durch Luftund Sonne, nach einiger Zeit verbrannt, die Asche herumge-

) Erb.-Erb. Verordn, v. 1790 § 7, Erb.-Fürsten. Verordn, v. 1804 § 4.Erb. Ldr. -444 f.

2 ) Nach den Angaben des erbach. Hofphysikus Kleinius 43ff.

3 ) So wurden in den Ämtern Erbach und Iteichenberg, wo dieUntertanen bei weitem nicht genügend Stalldünger für ihren Feldbauhatten und auch ihre Asche nicht ausreichte, noch mehrere 1000 Pfd.Asche aus der Main- und Neckargegend eingeführt. F.: Erbach (Amt)Polizeis. (Konzess.) III 2c v. J. 1807.