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Die ländliche Verfassung der Grafschaft Erbach und der Herrschaft Breuberg im 18. Jahrhundert : ein Beitrag zur deutschen Rechts- und Wirtschaftsgeschichte / von German Killinger
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DIE HUBGÜTER.

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streut; dann wurde geackert oder (auf Bergen ) gehackt, endlichim Brachmonat gesät.

Der Turnus war regelmäßig:

1. Korn oder Heidekorn;

2. Hafer;oder

1. Heidekorn;

2. Korn, gedüngt;

3. Hafer.

Hierauf ließ man diese Felder wieder 3 und mehr Jahreruhen und gewann in der Zwischenzeit das ausgezeichneteFeldheu, welches eine größere Viehzucht auf diesen Hubgüternsehr begünstigte.

In fruchtbareren Gegenden, insbesondere wo Dreifelder-wirtschaft möglich war, wurde auch Spelz und Gerste gebaut 1 );in den Tälern finden sich um die Mitte des 18. Jahrhundertsauch Haudelsgewächse wie Hanf, Raps, Tabak, überall aberschon die in großem Umfange angebauten Kartoffeln.

Von größter Bedeutung war die durch die Grafen eifriggeförderte Einführung des Kleebaues (nach 1775).

III. DIE HÖFE.

Während die Höfe und Hofgüter der erbachischen undbreubergischen Vasallen 2 ), die der Kirchen 3 ) sowie auch dieMehrzahl der herrschaftlichen Höfe aus dem Mittelalter stammten,

*) Nach Kleinius 51 wurden um die Milte des 18. Jahrhunderts inbeiden Territorien jährlich gebaut:

30 800 Malter Korn, 27 000 Maller Hafer,

9 600 ,, Spelz u. Weizen, 2 300 ,, Gerste.

4 200 Heidekorn,

s ) Ein Verzeichnis der erbacli. Vasallen samt ihren von Erbachrührenden Lehensgütern (insbes. Höfen, nur ganz vereinzelt wurden siemit Hubgülern belebnl, welche dann ihrer Landesherrschaft Erbach gegen-über nicht aber auch den belr. Vasallen gegenüber, weshalb sie be-grifflich als Hubgüter, nicht als Höfe, weiterfigurierten schalzungs-und fronfrei waren) findet sich bei Simon 254f.

a ) Insbesondere besaßen die Kirchen Erbach und Michelsladt ein-zelne kleinere Höfe.