Druckschrift 
Die ländliche Verfassung der Grafschaft Erbach und der Herrschaft Breuberg im 18. Jahrhundert : ein Beitrag zur deutschen Rechts- und Wirtschaftsgeschichte / von German Killinger
Entstehung
Seite
176
Einzelbild herunterladen
 

17G

UI. DIE C.RUXDI1KRRSCHAFT.

war eine Keihe von Hofgütern der Landesherrschaft erst seitEnde des 17. Jahrhunderts dadurch zur Entstehung gelangt,SV daß etwa Hubgüter, welche im 30 jährigen Kriege als vakantder Herrschaft heimgefallen waren, nicht mehr an Bauern aus-getan, sondern zur eigenen Bewirtschaftung zurückbehaltenwurden; außerdem waren einige der älteren herrschaftlichenHöfe durch je eine oder zwei Huben seit derselben Zeit ver-größert worden.

1 .

Wir betrachten zunächst die älteren aus dem Mittelalterstammenden Höfe und Hofgüter.

Sie verteilten sich auf die einzelnen Ortschaften in sehrverschiedenem Maße. Die Höchstzahl finden wir in König mit7 Höfen neben 22 Huben Gutes 1 ). Sonst kamen mehrere Höfein einer Gemarkung nur vereinzelt vor, in einer großen Zahlvon Dörfern gab es neben dem Huben- und sonstigen Land(besonderen Hofstätten und walzenden Grundstücken und All-menden) einen Hof, in vielen aber keinen. Bisweilen lagen diezu einem Hofe gehörenden Ländereien in mehreren Gemar-kungen. Ihre Lage in der Gemarkung war verschieden: inOrten mit Gemengelage der Äcker lagen auch die zu Höfengehörenden Stücke mit denen der Bauern im Gemenge, inanderen Orten bildeten sie größere zusammenhängende Kom-plexe. Jm ganzen betrug die Zahl dieser älteren Höfe in derGrafschaft etwa 40 bis 50, wovon etwas mehr als die Hälfteder Landesherrschaft gehörte.

Eine hervorragende Stellung nahmen unter den älterenHöfen diejenigen ein, welche in herrschaftlichem Eigenbetriebestanden oder ehemals gestanden hatten. Solcher Hofgüter gabes noch im IS. Jahrhundert fast in jedem Amte wenigstenseines. Sie waren meist erheblich größer als die übrigen Höfeund kamen etwa 1 bis 3 Hubgütern gleich 2 ). Auch drei frei-

) Hier gab es 1 großen und 3 kleine herrschaftliche, 1 freiherrl.Echterischen und 2 Kirchenhöfe.

*) Hierher gehörten der Erbacher Hof mit ca. 200 M., der Kalkhofin Michelstadl mit ca. 200 M. Ländereien, im Amte Reichenberg der