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Die ländliche Verfassung der Grafschaft Erbach und der Herrschaft Breuberg im 18. Jahrhundert : ein Beitrag zur deutschen Rechts- und Wirtschaftsgeschichte / von German Killinger
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DIE HÖFE.

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herrl. echterische Höfe in Michelstadt und Stock heim warenehemals von den etwas entfernteren echterischen Vogteiunter-tanen und Grundholden in der Fron bebaut worden, im 18. Jahr-hundert aber erblich verliehen.

Auch im 18. Jahrhundert stehen sie fast alle unter Ad-ministration der Hofkellerei und unter Aufsicht der Rent- oderHofkammer, welche sie entweder durch einen Hofbauern kraftDienstvertrags bewirtschaften ließ oder in kurzfristigen, meistsechsjährigen Temporalbestand an Hofbauern vergab. Die er-forderlichen Ackerspanndienste wurden nur im Amte Schön-berg noch in natura prästiert, indem dort auf 1 Hube 1 Tagzackern zu verrichten war, im übrigen waren diese sog.ordinaire Frohnden in ein Frongeld reluirt, welches zum Unter-halt eines eigenen herrschaftlichen Gesindes und Geschirrsdiente und auch im Falle der Verpachtung zur Erhebung ge-langte. Die erforderlichen Handfroneu, hauptsächlich in derBesorgung der Wiesen, im Mähen und Schneiden der Fruchtbestehend, wurden dagegen überall von den Fronpflichtigen innatura geleistet und bei Verpachtung der Güter gegen Über-nahme der Verpflichtung zur Gewährung der Frongebührenseitens des Pächters mitvergeben.

Die Größe der sonstigen Höfe war im einzelnen sehrverschieden 1 ).

Zwei jener größeren Hofgüter und fast alle übrigen lierr-

Frohnhof mit etwa 170 M. und dem herrschaftl. Hofgut in Reichelsheim mit etwa 86 M. Feld, im Amte Schönberg das Hofgut zu Schönberg mitetwa 140 M. Feld, im Amt Wildenstein der Wildensteiner Hof mit ca.145 M. Ländereien, in Eschau einen herrschafll. Hof von 93 M. Land,ebenso ein Hofgut in König; u. a. Zur Herrschaft Breuberg gehörtenals Domänen 5 Höfe mit zus. 555 M. Land, von 85 M. bis 150 M. imeinzelnen, zum Schloß Breuberg selbst noch 44 M. Gärten, Äcker, Wiesen,sodann noch etwa 100 M. Wiesen und rund 10 000 M. Wald (1718).

') So gab es in Erlenbach ein den Herrn von Habern zu Lehengegebenes Höfchen mit/ 2 Morgen Wießen, 10 M. Feld, 4 M. Hecken;in Michelstadt ein freiherrl. Echterisches Höfchen mit 13 M. Feld undetwas Wiesen, ein herrschaftliches Hofgut in Brensbach mit etwa 48 M.an Gärten, Wiesen, Äckern, ebendaselbst einen Lehenhof mit etwa 63 M.an Hofraithe, Garten, Äckern, Wiesen; usw.

Killinger, Die ländl. Verfassung.

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