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Die ländliche Verfassung der Grafschaft Erbach und der Herrschaft Breuberg im 18. Jahrhundert : ein Beitrag zur deutschen Rechts- und Wirtschaftsgeschichte / von German Killinger
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172
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III. DIE GRUNDHEERSCHAFT.

schaft gewesen, weist schon G. Haussen 1 ) nach, daß dies imwestlichen Odenwalde in den breiteren und niederen Talgegendenmit Dorffeldmarken zwar der Fall gewesen sei, in den höherenNebentälern aber und auf den Höhen, wo die Hufen einzeln liegen,die Feldgraswirtschaft das herrschende System gewesen sei 1 ).

Diese Angaben Hanssens treffen auch für den östlichenTeil des Odenwaldes zu.

Für die Wirtschaftsführung des erbach. Hübners sei fol-gendes Beispiel angeführt 2 ):

H. G. Müller in Elsbach 3 ), Ami Erbach, besitzet 2 Huben Guts,welche wegen ihrer Geringheit von altersher also beisammen gewesenund nur für 1 Hube verfrühnl worden sind, mit nötigem alten nochziemlich gutem Gebäu versehen.

Dabei befinden sich an Wieszwachs ungefähr 14 Morgen, welchean Heu und Grumelh ertragen können 18 Wägen. An Haufeldern möchtendabei sein nach ungefährem Überschlag und genommenem Augenschein45 Morgen.

Weil nun mit diesen Feldern der Eandesarl und ihrer Nässunghalben, es nicht Gelegenheit hat, wie in andern Fruchlbauländern, daßman selbige flührlich bauen und jährlich/s davon brach liegen lassendürfte, und die übrigen s / 3 halb mit Winter- und halb mit. Sommer-friiehten besamet und genüzet werden könnten, sondern, soviel jährlichmit genugsam Dung überführt werden kann, (welches ungefähr auf 34Morgen Feld sich erstrecken dürfte, weil auch ein nötiges Pilanzgärtgenund Krautland etwas Dung hinwegnimml), 2 Jahr mit Korn und 2 Jahrmit Haber gebauet werden und hernach, um Gras zum Heumachen daraufwachsen lassen zu können, wieder liegen bleiben muß, so erscheint,daß auf 4 jährig gedüngt gewordenen Feldern ein Jahr ums andere aufdiesem Gut jährlich mehr nicht als etwa 4 Malter Korn und 9 MalterHaber nebst etwas Heydenkorn (welches letztere gar mißlich und seltengerät, doch darum gepflanzt werden muß, damit das gedüngte Kornfelddadurch mürb gemacht und in Bau gebracht werde) ausgesäet und davonbei reichlicher Erndle erdroschen werden möchten: 20 Mit. Korn, 36 Mit.Haber und 35 Mit. Heydenkorn.

') Agrarhislor. Abhandlungen I (1880) 143f.

! ) nach der z. Zwecke einer Schal Zungsrenovation angeferligtenBeschreibung des Amtes Erbach durch den Amtmann Wannemacherv. J. 1708.

3 )Elsbach bestehet in 8 Huben, welche aber vermög Gültbuchesvon alters her um ihrer Geringheit halber jeder Zeit nur für 4 Hubenverfrühnl worden sind.