DIE HÖFE.
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in unserem Gebiete jedoch einen etwas größeren Umfang an-genommen hat: die Einziehung von Bauernland durch die Herr-schaft zur Vergrößerung des herrschaftlichen landwirtschaftlichenBetriebes.
Der anscheinend erste Versuch der Einziehung einesBauerngutes in unserm Gebiete wurde bereits vor dem 30jäh-rigen Kriege, in den Jahren 1615 bis 1619, von einem Herrnvon Burckhaußen unternommen, welcher Grund- und Vogtei-herr einer Reihe von Hubgütern in drei zur erbachischen ZentReichelsheim gehörigen Dörfern war. Infolge der im 1. Kapitel
drücklich statuiert (Bücher, Bevölk. v. Frankf. a. M. (1886) 281, 683;v. Thudichum, Wettereiba in Festschr. f. d. Jurist. Fakult. Gießen (1907)191). Auch bei den im Eigentum der ländl. Bevölkerung stehenden Güternwar besonders nach dem 30jähr. Kriege das Heimfallsrecht des Grund-bzw. Gerichtsherrn bei Erblosigkeit des Besitzers von Bedeutung. —Landwirtschaftlicher Grundbesitz in Selbslbewirtschaftung einer Herr-schaft war auch im Süden nicht selten, doch überstieg er zu Beginn derNeuzeit nur selten das Maß eines großen Bauernhofes, blieb häufig weitdahinter zurück; Th. Knapp, Beiträge 221 f.; Ruoff, ländl. Verfass, desNordostens des Kgr. Württemberg im 18. Jahrh. in Württemb. Jahrb. f.Statistik u. Landesk. 1909 S. 197f., 207 f. Häufigeres Vorkommen vonSelbstbewirtschaftung bei den im Besitze von Ritterbürtigen befindl.Gütern in Franken im späteren Mittelalter: Fellner. Die fränk. Rittersch.v. 1495—1524 (1905) S. 66; dazu v. Inama Sternegg, Deutsche Wirtschafts-gesch. III1 (1899) S. 178, 201, 267 f. — In der Landgrafsch. Hessen wirddem Legen der Bauernhöfe schon im 15. Jahrh., besonders aber 1535 und1545 durch landesherrl. Verordnungen entgegengetreten; v. Thudichum ,Gesell, d. d. Privatrechts (1894) 145; Ders., Wettereiba in Festschr. f. d.Jurist. Fakult. Gießen (1907) 222; für das Erzstift Mainz vgl. J. Koch,Gesch. d. Erbleihen im Erzstift Mainz (1791) 60f. — In Baiern wardas Bauernlegen nicht verboten, wohl aber durch Festsetzung desHöchstmaßes der Fronen indirekt gehemmt; Brentano , Beil. z. Allg.Zeitung 1896 Nr. 4 S. 2. — Das Rittergut der Frh. v. Gemmingen in Bonfeld , OA. Heilbronn, wurde nach dem BOjähr. Kriege durch Ein-ziehung von 9 Bauerngütern von 100 auf 690 Morgen vergrößert und zuLasten der 4 übriggebliebenen Bauern bewirtschaftet; weitere Fälle vonBauernlegen von geringerer Bedeutung bei Th. Knapp, Beiträge 223 f.(Biberach, OA. Heilbronn) und Ruoff a. a. 0. 205f. (bes. Hohenlohe ). —Weit erheblicher war das Bauernlegen in der Wetterau; v. Thudichum,Wettereiba a. a. 0. 222 zählt 18 nach dem 30jähr. Kriege dadurch ent-standene große Gutshöfe auf, daß die früher von Landsiedeln bebauten