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Die ländliche Verfassung der Grafschaft Erbach und der Herrschaft Breuberg im 18. Jahrhundert : ein Beitrag zur deutschen Rechts- und Wirtschaftsgeschichte / von German Killinger
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DIE HÖFE.

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Zunächst wurden seit ca. 1G90 zwei ganze Gemarkungen,Roßbach mit f) 1 /2 Huben und 1 Lehen, und Eulbach mit11 Huben, in zwei Hofgüter verwandelt, ein drittes Dorf,Rehbach, mit HDA Huben und 1 Kirchenhof, in 3 Hofgüterzerlegt 1 ).

Sodann wurden aus 4 Huben in Elsbach, 4 in Steinbach,2 in Weitengesäß und 2 in Hüttenthal 4 Hofgütcr gebildet;1700 wurde auch der Weiler Asselbronn mit 3 Huben in einHofgut verwandelt, 1706 aber wieder an 2 Hübner zu Eigen-tum gegen Übernahme der ehemals darauf haftenden Lastenausgetan. Ferner erscheinen in Kirchbeerfurth 2 ) 1 ehemaligesHubgut, in Gronau 3 ) 3 1 h Güter später als herrschaftlicher Hof.

Im ganzen wurden demnach, soweit sich sehen ließ, bis zuBeginn des 19. Jahrhunderts etwa 12 neue Hofgüter auf ehe-maligem Bauernland angelegt, 4 weitere um je 1 bis 2 Huben ver-größert. Im Laufe des 19. Jahrhunderts nahm die Vergrößerungdes standesherrlichen 4 ), aber auch sonstigen Großgrundbesitzesin unsern Gebieten weiteren Fortgang.

Unter den Gründen für diese für Süd Westdeutschlandeigenartige Erscheinung stehen die verheerenden Wirkungendes 30jährigen 5 ) und der folgenden Kriege, durch welche dieGrafschaft schwer heimgesucht wurde, an erster Stelle.

Eine größere Zahl von Dorfschaften war im 30 jährigenKriege völlig vakant geworden, in zahlreichen andern wenigstens

9 Der Roßbacher Hof umfaßte 1708: Wiesen 30 M., gebutztesBauland 130 M., ungebutztes Bauland (Hecken, Niederwald, Hackwald-wirtschaft!) 180 M.; 1731: 957 M., davon 385 M. Wald; 1820: Gärtenca. 17 M., Wiesen 58 M., Ackerfeld 457 M. Das Hofgut Eulbach um-faßte 1731 ca. 300 M., 1826: Gärten ca. 9 M., Wiesen 122 M., Acker-feld 576 M.

2 ) Vgl. Simon 126. 129.

3 ) LTA. II. p. 151 f. d. a. 1718. Diese 3/a Güter besaß zunächstein herrschaftlicher Beamter als einen herrschaftl. Freihof, doch gelanglederselbe anscheinend in unmittelbaren herrschaftlichen Besitz, wurde aberim 19. Jahrh. parzellenweise veräußert.

4 ) z. B. Simon 110, 149. 112; für die Herrschaft Breuberg das. 225.

5 ) Vgl. Robert Hoeniger, Der dreißigjährige Krieg und die deutscheKultur in Preußische Jahrbücher, Bd. 138 (1909) S. 402 f., bes. 423 f., 437.