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III. DIE ORUXDIIKRHSCHAFT.
die Mehrzahl der Güter; zu ersteren gehörten Roßbach, Eulbach,Rehbach'). In der zweiten Hälfte des 17. Jahrhunderts war dasBestreben der Herrschaft in erster Linie auf Heranziehung neuerAnsiedler gerichtet * 2 ). Allein die Neubesiedelung des Landeszog sich bis in das zweite Jahrzehnt des 18. Jahrhunderts hinein;zwar wurden die Güter meist nur um wenige Gulden verkauft,den Käufern zur Errichtung der erforderlichen Gebäude dasnötige Bauholz unentgeltlich verabreicht und auf längere ZeitBefreiung von Gülten, Zinsen, Schatzung, Fronen und sonstigenLasten bewilligt, 3 ); man verbot zur Konservation der eigenenwenigen Lande und Leute und gemäß einem Kaiserl. Reskriptfremde Werbungen und untersagte den Untertanen, Beisassen,Dienstboten und sonstigen Einwohnern bei Androhung der Ver-mögenskonfiskation, sich in fremde Kriegsdienste zu begeben 4 ).Der erbachische Hübner war zwar nicht wie der ostdeutscheErbuntertan oder der Leibeigene in Baiern zur Übernahme einesBauerngutes auf Verlangen der Herrschaft verpflichtet 5 * ), aberdas dringende Avirtschaftliche Bedürfnis führte doch zu Maß-nahmen, durch Avelche man die Wiederbesetzung vakanter Hubenzu beschleunigen suchte; so erließ man 1700 die Aufforderungan sämtliche Untertanen, sich um die noch vakanten Güterbinnen drei Monaten zu melden, andernfalls sie an Ausländerbegeben, und ein Abtrieb nicht gestattet Avürde 0 ); man erhöhteim Amte Erbach, um auf die jüngeren Söhne der Hübner einenDruck anszuüben, deren Erbschutzgeld von 2 auf 3 fl., ihreFronen von 6 auf 12 Tage 7 ); man verbot, daß Hübner all-zufrüh ihre Güter an ihre Kinder übergaben und gestatteteihnen nur einen verheirateten Sohn oder Tochter bei sich auf-zunehmen 8 ). Trotzdem gab es noch 1731 eine Reihe unbesetzter
') Luck, Reformationsgesch. d. Grafsch. Erb. (1772) 255.
*) Erb. Ldr. 117. Simon 129.
3 ) Verordn, v. J. 1670.
*) Verordn, v. J. 1672. F. Erb. Amt. Allerlei Gefälle.
6 ) vgl. Th. Knapp, Beitr. 92, 356, 379.
•) F. Erb. Amt. Allerlei Gefälle.
’) F. Erb. Amt, Beisaß- u. Erbschutzgeld. d. a. 1706.
8 ) Verordn, v. 1706 im F. Erb. Amt. Allerlei Gefälle.