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Die ländliche Verfassung der Grafschaft Erbach und der Herrschaft Breuberg im 18. Jahrhundert : ein Beitrag zur deutschen Rechts- und Wirtschaftsgeschichte / von German Killinger
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ANHANG. ZUR WALD VERFASSUNG.

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Als In- und Mitmärker beteiligt waren an der im Gebiete derkurmainzischen Zent Heppenheim gelegenen Heppenheimer Markdie meisten Ortschaften des Amtes Schönberg; an der RodensteinerMark (469 Morgen i. J. 1821) die 3 zur erbach. Zent Reichelsheimgehörenden Gemeinden Kleingumpen, Laudenau, Winterkasten .

Eine kleinere Mark bildeten die 2 Gemeinden Brensbach und Klingen 1 ).

Zu den geschilderten Privat- und Kommunalwaldungentritt der ausgedehnte Waldbesitz des landesherrlichen Hauses.

Derselbe lag fast ausschließlich innerhalb des erbachischenund breubergischen Zentgebietes 2 ) und bildete hier innerhalbder einzelnen Zenten meist große geschlossene Komplexe; nurselten lagen gräfliche Waldungen innerhalb von Dorfmarkungen.

Die Größe des herrschaftlichen Waldbesitzes betrug im18. Jahrhundert für beide Territorien ungefähr 35000 Morgen.Inwieweit derselbe etwa auf ehemaligen Zentallmendwald zuriick-zuführen ist, war nicht festzustellen.

Heute stellt der Waldbesitz auf Grund der vorzüglichenForstwirtschaft des 19. Jahrhunderts das erheblichste Vermögens-objekt des gräfl. Stammgutes dar. Aber auch im 18. Jahrhundertbesaß er bereits erhebliche Bedeutung gegenüber den sonstigenprivaten wie auch den in der öffentlich-rechtlichen Stellung desgräfl. Hauses begründeten Revenüen, wenngleich die Waldwirt-schaft noch sehr darnieder lag.

Zwar gab es in der ersten Hälfte des 18. Jahrhundertseine Reihe von Waldungen, in welchen das Holz- ordnungs-

) Während Brensbach 2 Wälder allein besaß, hatte es einen drittenWald mit der Gemeinde Klingen als eine Mark gemeinsam. Von jederGemeinde war ein Förster darüber bestellt. Da der Wald im OlzbergerZentbezirke lag, bestand das Märkergericht, welches nur selten noch, oft10 Jahre lang nicht zusammentrat, aus den kurpfälz. Beamten, Forst-meistern und dem Otzberger Amtsschultheißen, sodann je 2 Märker-schöffen von Klingen und Brensbach . Abgehalten wurde es als sog.Märkerstuhl im Wald. Die Gerichte beider Orte saßen mit dabei. DieStrafgelder erhielten beide Gemeinden, die dafür auch die Zehrung zahlenmußten. Heyl, SLB.

2 ) Im Amte Schönberg dagegen nur 55 M. i. J. 1718.