MASSSTAB DER FROXI’FMCHT.
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und Jagddienste aller Art, insbesondere Treiber- und Klapper-jagddienste zu leisten und die Pirschwege anzulegen und zuunterhalten, endlich seit der zweiten Hälfte des 18. Jahrhundertsin größerem Maße Prostfronen, so bei Ausstellung der Holz-saaten das Röderhacken und überhaupt alle die zur Forstkulturerforderlichen Arbeiten zu verrichten.
Häufig hatten einzelne Orte bestimmte Dienste allein zubewerkstelligen 1 ).
Das Maß, in welchem die Fuhrfronen den einzelnen Bauertrafen, richtete sich nach dessen Leistungsfähigkeit. Den Maß-stab für diese bildete teils lediglich der Viehbesitz, teils aberdie Zahl der Huben, welche er besaß.
Die Huben bildeten den Maßstab für den Umfang derHeranziehung des Einzelnen zu den Fuhrfronen in den oden-wäldischen Ämtern der Grafschaft. Dies geschah im allgemeinen inder Art, daß an eine Fronfuhr zwei ganze oder vier halbe Hübner,an einen Landwagen dagegen vier ganze Hübner anspannten,jeder ganze Hübner mit einem Pferde oder einem paar Ochsen 2 ).
‘) So mußten die Handfröner in Gammelsbach die dortigen herr-schaftlichen Wiesen allein besorgen, die Obergersprenzer waren „alleindie Burgfröhner nach Fürstenau“, um dort im Schloßhofe das Gras zustechen oder das Brennholz zu legen, die Zent Lützelbach führte alleinim Herbste die Trauben und Zehntfrüchte von Wörth und Trennfurtham Main, die Zent Höchst den Zehnten von Oberklingen, die Zent Kirch-brombach den des Wersauer Hofes auf das Schloß Breuberg ; die Stock'heimer hatten die Botendienste nach dem 2 Stunden entfernten Wald-bullau zu verrichten und waren dafür von der gemeinen Jagdfron befreitu. drgl. m.
s ) Auf diese Art erzielte man z. B. im Amte Freienstein von unge-fähr 120 Untertanen, welche teils ganze, teils halbe Huben besaßen,45 Fronfuhren. Im Marktflecken König, wo ebenfalls „die Hübner nichtnach der Mannschaft, sondern nach den Huben zu frohnen schuldig, wie-wohl diese hier sehr gering und ungleich, auch niemand weiß, wievielzu einer Hube gehörig, weshalb auch oft 2, 3, 4 an einen Frohnwagenspannen“, konnte man nicht mehr als 9 Fronfuhren von den 23 Hubenin Anschlag bringen; hier wurden gewöhnlich 6 Ochsen oder 4 Pferdeangespannt. — Anscheinend nur im Amte Erbach wurde es so gehalten,daß die Untertanen alle in gleichem Maße, sie mochten ganze oder halbeHuben besitzen, die Fuhrfronen verrichteten, und je zwei oder vier