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V. DIE FRONEN.
Einige Fuhrfronen waren in bestimmter Anzahl jederHube allein auferlegt 1 ).
Insbesondere ruhte das Frongeld in den meisten Ämternals Reallast auf den Huben derart, daß jede ganze oder Viertels-hube einige Gulden zu zahlen hatte. In all diesen Fällen hattejeder, welcher ein oder mehrere Viertel Guts mehr oder we-niger besaß, entsprechend mehr oder weniger zu leisten, soweiter nicht seinen Besitz kraft besonderer Bestimmung der Giilt-bücher, Verträge oder Verordnungen nur für eine bestimmtegeringere Einheit zu verfrönen brauchte. Nicht selten findetsich auch die Bestimmung, daß die Besitzer von einer oderzwei Hofstätten diese für eine Viertelshube in der Fron zuvertreten hätten.
Lediglich der Viehbesitz bildete den Maßstab für die Heran-ziehung des einzelnen Pflichtigen zu den Fuhrfronen im AmteWildenstein im Spessart 2 ) und in der Herrschaft Breuberg 3 ).
zusammen spannten, wodurch jedoch „ein und andre geringe und halbeHübner prägravieret worden, dahero nötig ist, daß die Frohnden wie anandern Orten nach den Huben eingerichtet werden“ (1735). LTA. X 10-‘) So hatte z. B. im Amte Fürstenau jede Hube 8 Klaffter, im AmteSchönberg 1 Wagen Brennholz zu liefern.
s ) Die Zahl der fronbaren Zugtiere belief sich hier 1733 auf 191:
2 Pferde, 153 Ochsen, 36 Stiere, welche sich auf 74 Besitzer verteilten.An eine Landfuhr wurden 2 Paar Ochsen, an sonstige Fuhren 2 Zugtiereangespannt. „Weylen aber hier die Hubgüter nicht mehr beysammen, istauf das Zugvieh kein gewisses zu setzen, indem solches ab- und zugehet“.LTA. X 35, XI 159 f.
3 ) Nach einer „Designation alles Zugviehes an Pferden und Ochsenin den vier Zenten“ vom 12. Sept. 1739 zählte man in der Zent
109
33
407
5 )
33
3 3 3 )
Neustadt
25
33
55
5 )
33
•3 »3
Höchst
116
33
285
33
„ Pferde;
zusammen
357
33
1114
33
33
Davon waren 34 Pferde und 199 Ochsen nicht fronbar, währenddie übrigen 170 und 721 fronbaren Zugtiere
an vierspännigen Pferdewägen 42an sechsspännigen Ochsenwägen 120
an dienstbaren Wägen 162 ergaben.
F. Breub. Meliorat. I.