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Die ländliche Verfassung der Grafschaft Erbach und der Herrschaft Breuberg im 18. Jahrhundert : ein Beitrag zur deutschen Rechts- und Wirtschaftsgeschichte / von German Killinger
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V. DIE FRONEN.

Einige Fuhrfronen waren in bestimmter Anzahl jederHube allein auferlegt 1 ).

Insbesondere ruhte das Frongeld in den meisten Ämternals Reallast auf den Huben derart, daß jede ganze oder Viertels-hube einige Gulden zu zahlen hatte. In all diesen Fällen hattejeder, welcher ein oder mehrere Viertel Guts mehr oder we-niger besaß, entsprechend mehr oder weniger zu leisten, soweiter nicht seinen Besitz kraft besonderer Bestimmung der Giilt-bücher, Verträge oder Verordnungen nur für eine bestimmtegeringere Einheit zu verfrönen brauchte. Nicht selten findetsich auch die Bestimmung, daß die Besitzer von einer oderzwei Hofstätten diese für eine Viertelshube in der Fron zuvertreten hätten.

Lediglich der Viehbesitz bildete den Maßstab für die Heran-ziehung des einzelnen Pflichtigen zu den Fuhrfronen im AmteWildenstein im Spessart 2 ) und in der Herrschaft Breuberg 3 ).

zusammen spannten, wodurch jedochein und andre geringe und halbeHübner prägravieret worden, dahero nötig ist, daß die Frohnden wie anandern Orten nach den Huben eingerichtet werden (1735). LTA. X 10-) So hatte z. B. im Amte Fürstenau jede Hube 8 Klaffter, im AmteSchönberg 1 Wagen Brennholz zu liefern.

s ) Die Zahl der fronbaren Zugtiere belief sich hier 1733 auf 191:

2 Pferde, 153 Ochsen, 36 Stiere, welche sich auf 74 Besitzer verteilten.An eine Landfuhr wurden 2 Paar Ochsen, an sonstige Fuhren 2 Zugtiereangespannt.Weylen aber hier die Hubgüter nicht mehr beysammen, istauf das Zugvieh kein gewisses zu setzen, indem solches ab- und zugehet.LTA. X 35, XI 159 f.

3 ) Nach einerDesignation alles Zugviehes an Pferden und Ochsenin den vier Zenten vom 12. Sept. 1739 zählte man in der Zent

Kirchbrombach 107 Wagen, 367 Stück Zugvieh, meist Ochsen,

Lützelbach

109

33

407

5 )

33

3 3 3 )

Neustadt

25

33

55

5 )

33

3 »3

Höchst

116

33

285

33

Pferde;

zusammen

357

33

1114

33

33

Davon waren 34 Pferde und 199 Ochsen nicht fronbar, währenddie übrigen 170 und 721 fronbaren Zugtiere

an vierspännigen Pferdewägen 42an sechsspännigen Ochsenwägen 120

an dienstbaren Wägen 162 ergaben.

F. Breub. Meliorat. I.