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Die ländliche Verfassung der Grafschaft Erbach und der Herrschaft Breuberg im 18. Jahrhundert : ein Beitrag zur deutschen Rechts- und Wirtschaftsgeschichte / von German Killinger
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FRONOKIjDEK.

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Seine Gesamthöhe richtete sicli im allgemeinen nach demBetrage, welchen die Herrschaft nunmehr selbst zur Besoldungeines Hofbauern und zur Anschaffung und Erhaltung des zur Be-wirtschaftung erforderlichen Gesindes und Geschirrs benötigte 1 ).Doch wurde es auch bei Verpachtung der Güter auf Zeit fort-erhoben 2 ).

Neben diesem jährlich in ungefähr gleicher Höhe wieder-kehrenden Frongelde. stehen diejenigen Abgaben, welche dieUntertanen zu zahlen hatten, wenn die in den Fronakkordeilfestgesetzte Zahl von Naturaldiensten nicht erreicht wurde 3 ).

Die Höhe beider Arten des jährlichen Frongeldes beliefsich in der ersten Hälfte des 18. Jahrhunderts in der gesamtenGrafschaft auf etwa 2400 fl. 4 ).

Die Höhe der Fronen steigerte sich einerseits infolge derNichtwiederbesetzung von ca. 5060 Hubgütern und andrerseitsinfolge der Vergrößerung des herrschaftlichen Gutsbetriebes;doch vermehrten sich aus letzterem Grunde nur die Handfronenund die Bau- und Transportfuhren, nicht aber die Ackerspann-

in Brensbach und Niederkeinsbach hatte jede Hube 8 fl., im Amte Schön-berg 5 fl. Frongeld jährlich zu leisten, während im A. Freienstein einHübner 4, ein Halbhübner 3, ein Einspänniger 2 II. zahlte. Im Amte Königzahlte 1 Hube 1 RThlr., l / 2 Hube '/* Thlr. Az- und Frohngeld, Einlez-zige */ 2 Thlr.

') So ausdrücklich ein Gutachten über die Fronen im AmteFürstenau in LTA. IV. Über die Behandlung der Frongelder in anderenGebieten vgl. bes. Ludwig, Baden S. 25. Th. Knapp, Beiträge S. 145 f.

*) Ebenso im Amte König, wo der herrschaftliche Hof 1515 verteiltund an die Hübner zu Erbleihe begeben, die Wirtschaftskosten damitalso für die Herrschaft fortgefallen waren. Vgl. LTA. I 262, 272.

3 ) So waren für jede nicht in natura geleistete Landfuhr 5 fl.,wenn das Holzhauen nicht in natura verlangt wurde, 1/ 2 A- pro Mann,statt eines Wagens Stangenholz für den Amtmann 10 albus für denHübner festgesetzt; im Amte Reichenberg zahlte jeder Einletzige 4 fl.,wofür er der Botendienste zwischen Amt und Regierung entledigt war,u. drgl. m.

4 ) S. oben S. 220 n. 4. In der Herrschaft Breuberg gingen an Az-und Frongeld etwa 70 fl. von den 3 Vogteiortschaften (Mömmlingen, Bier-bach, Wersau ) ein. LTA. IV 290, 318. X. XII 15. Heyl, SLB. F.: König,Amt, Cam.; Breuberg , Cam.