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Die ländliche Verfassung der Grafschaft Erbach und der Herrschaft Breuberg im 18. Jahrhundert : ein Beitrag zur deutschen Rechts- und Wirtschaftsgeschichte / von German Killinger
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V. DIE FRONEN.

dienste noch die Frongelder. Auch wurden die einzelnen Ämtersehr ungleich von jener Erscheinung betroffen, einige überhauptnicht, andre kaum merklich; am meisten das Amt Erbach, aufwelches 22 der eingezogenen Huben und 3 der neuen Hofgüterentfielen; aber auch hier 1 ) überschritt die Höhe der Fronendas bisher sonst für Südwestdeutschland beobachtete Maß nicht 2 ).

l ) Die gemessenen Fronen des Amtes Erbach umfaßten das Brenn-holzhauen und Brennholzfahren mit 12 Klafflern pro Hube sowie die auf(1, bisweilen 3 oder 12 Tage festgesetzte Viehhofs- und Gartenfron. Zuden ungemessenen wurden gerechnet: die Landfuhren, deren das DorfZell 2 bestimmte hatte und jährlich dafür 10 fl. zahlte, die Baufronen,welche die weitaus meisten Fuhren erforderten, und die sonst herge-brachten Hand- und Jagdfronen. Eine Untersuchung, welche auf Grundvon Klagen wegen Überlastung mit Fronen 1810 stattfand, ergab, daß indiesem Jahre nach Abzug von 50 öffentlichen Pflasterfronen 310 herr-schaftliche Fronfuhren, bei 47 Fronpflichtigen von jedem einzelnen 6/aFuhren geleistet wurden, die meist in einem halben Tage abgetan waren;77 Handfröner verrichteten nach Abzug der gemessenen Garten- undViehhofsfronen jeder im ganzen 14 3 /4 Tage, wozu die Anspänner nur für!) Tage beigezogen wurden, und wobei fast jede Fron, mit Ausnahme derKlapperjagden, nur '/« Tag erforderte, diese Jagdfronen aber meist durchBuben geleistet wurden, die sonst nicht viel zu versäumen hatten, undzudem in eine Zeit fielen, in welcher die Fröner von dringenden Ar-beiten nicht abgehalten wurden. Außerdem zahlten die Hübner als Ab-lösung der auf dem Viehhofe zu leistenden Landwirlschaftsfronen einFrongeld von 6 11. pro Hube. F. Erbach (Amt) Fröhnd I (bes. Bericht d. d.Erb. 22. X. 1810). Nach anderer Berechnung betrug für die Beisassendie Zahl ihrer Handfrontage im ganzen 3033.

s ) In der mittleren Markgrafschaft Baden diente i. J. 1765 ein Tage-löhner der Herrschaft im Durchschnitt 14/s Tage jährlich, ein Zugtier16; im Oberamte Baden jener 23, dieses 65, immerhin eine schon erheb-lichere Belastung; in Rastatt der Tagelöhner 32 Tage. Ludwig, BadenS. 24. 86. ln Ittlingen hatte im 18. u. 19. Jahrh. ein Hofbesitzer jährlich72 Tage zu fronen, ein Hausbesitzer 12. Stöcker, Chronik der Familiev. Gemmingen und ihrer Besitzungen 1865 ff., II 3, 70. Für Bayern werden50 Scharwerkstage als höchstes Maß angegeben. Brentano , Warum herrschtin Altbayern bäuerlicher Grundbesitz? Beilage zur Allgemeinen Zeitung1896 N. 4 S. 4. Sehr häufig, besonders im heutigen Württemberg , warendie Frondienste von noch weit geringererm Umfange. Vgl. überhauptTh. Knapp, Beiträge 136 A. 2. In Niedersachsen hatte ein Vollmeierim allgemeinen etwa 57 bis 110 Tage zu frönen; vgl. Wittich, Grund-