HÖHE DER FRONEN.
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In den andern Ämtern war die Fronlast meist geringer.Einige Beispiele mögen dies zeigen.
Im Amte Reichenberg hatte gemäß dem 1740 erneuerten Fron-akkord zunächst jede Hube 8 fl. jährlich zu entrichten „vor die ordi-naire Frohnen“; außerdem aber hatten die begüterten Untertanen zuden herrschaftl. Gebäuden alle nötigen Baumaterialien, das bei der Hof-haltung erforderliche Brennholz beizuführen und 4 Tage in der Heu- undFruchterndte auf dem herrschaftl. Hof zu Frohnhofen mit der Hand zufronen; sodann hatte das Amt jährlich 100 vierspännige Fuhren nachErbach zu prästieren, um die Naturaleinkünfte dorthin zu transportieren;falls nicht so viele gebraucht wurden, waren sie von einer Geldvergütungbefreit; ferner hatte das Amt jährlich etwa 20 Landfuhren an den Rhein ,Main, Neckar, die Bergstraße usw. oder 5 11. für jede nicht in naturageleistete zu prästieren; jeder begüterte Untertan hatte einige Klaffterherrschaftliches Brennholz zu hauen oder, wenn es nicht in natura ver-langt wurde, 1 ‘[2 fl. zu zahlen; bei herrschaftlichen Gebäuden mußtenalle Untertanen aufschlagen helfen; endlich hatten die Einletzigen, aus-genommen diejenigen, welche auf herrschaftliche Wiesen gebaut hatten,alle Botendienste zwischen Amt und Regierung zu besorgen, oder jeder4 fl. jährlich zu bezahlen und in der Heu- und Fruchterndte 2 Hand-frontage zu verrichten. Die Jagddienste waren ungemessen, und anihnen beteiligten sich alternative auch die sonst fronfreien Beisassen ').
Ähnlich verhielt es sich im Amte Fürstenau. Abgesehen von dem,auf jeder Hube lastenden Frongeld von 5 fl. und 1 Malter Hafer mußtejeder Fronbauer, gleichviel ob er 1 oder Hubgut besaß, 1 ‘/* fl- Holz-hauergeld zahlen, sofern die Arbeit nicht in natura verlangt wurde, und3 Tage in der Ernte Dienste tun. Die Brennholzfuhren aber wurden nachder Zahl der Huben verrichtet, indem 1 Hübner 8 Klaffter Holz jährlichzu liefern hatte. Die Schloßbaufuhren dagegen wurden nach Bedarf undnach Geheiß des Dienstvogts prästiert, ohne Rücksicht, ob einer eineganze, halbe oder Viertels Hube besaß. Dazu kamen auf das Amt 21 Land-fuhren oder 5 fl. für jede. Auch die Beisassen fronten 3 Tage in derErndte und mußten die Handfronen beim Schloßbau mitverrichten. Jagd-und Fischereidienste blieben auch hier ungemessen * * 6 * 8 ).
In dem etwas abgelegenen Amte Freienstein überwog weitaus dasFrongeld von etwa 600 fl. Daneben wurden die Jagd- und Fischerei-
herrsch. in Nordwestdeutschi. S. 202 f. — In den östlichen Provinzen
Preußens betrugen die Dienste im Westen mindestens 3—4, im Osten
6 Tage in der Woche. (G. F. Knapp). Vgl. auch Wittich, Art. „Gutsherr-schaft“ im Handwörterb. der Staatswissensch. V (1910) S. 213.
‘) Heyl, SLB. Reichenb.
8 ) LTA. IV 277 f. 286.