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Die ländliche Verfassung der Grafschaft Erbach und der Herrschaft Breuberg im 18. Jahrhundert : ein Beitrag zur deutschen Rechts- und Wirtschaftsgeschichte / von German Killinger
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V. DIE FRONEN.

welche man im Verlaufe des Jahres nicht in natura gebrauchthatte, eine Vergütung in Geld zu verlangen 1 ). Sodann kam dieRücksicht auf den eigenen Feldbau der Untertanen, damit dieseihre eigenen Güterhinfi'iro desto stattlicher erbauen und er-arbeiten könnten 2 ), und überhaupt das in der landesherrlichenStellung begründete Interesse an dem Wohle jedes einzelnenUntertanen des kleinen Landes in Betracht; denn auch abgesehenvon dem persönlichen Wohlwollen der einzelnen regierendenHerren machte sich eine übermäßige Anspannung der Fronenin anderer Hinsicht unliebsam bemerkbar 3 ).

Es gab demnach zwei Arten von Frongeldern, ein jährlichin gleichem Betrage wiederkehrendes und ein wechselndes.

Ersteres, als Ablösung der ehemals ebenfalls jährlich ingleichem Maße wiederkehrenden Ackerspanndienste, war in denodenwäldischen Ämtern der Grafschaft als Reallast auf dieerbaehischen Fronhubeu gelegt 4 5 ).

*) So mußte von den Ämtern Freienstein, Fürstenau, Reichenberg ,Schönberg jährlich die feste Zald von je 2025 sog. Landfuhren gestellt,jede nicht in natura verlangte Fuhr mit 5 fl. bezahlt werden. In derHerrschaft Breuberg und im Amte Erbach dagegen konnte zwar die Herr-schaft beliebig viele Landfuhren verlangen, wurden aber tatsächlich nurwenige gebraucht, so kam dies den Untertanen zugute.

s ) Fronbrief für die Zent Keinsbach v. 1533, bei Heyl, Saal- u.Lagerbuch der Zent K. 1753. Auch LTA. IV 278, Amt Fürstenau.

3 ) So heißt es in einem 1718über die Fröhnd im Amt Fürstenauabgeforderten Gutachten in LTA. IV 289:Als vor 1611 bei Lebzeitendes Herrn Graf Georgen des Jüngern das Frohnen durch das kostbareBauführen auf das höchste getrieben, und dabei auch andre Dienste be-sorget werden sollen, wollte die Last den Frohndleuten, ohnerachtet der-mahlen das Land volkreich und alle Huben besetzt waren, fast uner-Iräglich werden, welches dann auch, weil sie ihrer Feldarbeit nicht inder Ordnung abwarten können, zu vielen Restanten bei Amte Anlaßgegeben, wodurch denn auch die damahlige regierende Herrschaft be-wogen worden, mit den Untertanen des Amts Fürstenau, als welchedamahlen mit der Frohnde, weilen sie dem Residenzort am nächstenwaren, am meisten beleget waren, 1611 einen Frolmdaccord zu schließen.

*) So lasteten auf jeder Hube im Amte Fürstenau 6 11., seit ca. 1690

5 11. und 1 Malter Hafer; in der Zent Keinsbach war auf jedes der erbach.42 Viertelsgüter 1'/* 9- schon 1553 gelegt worden; im Amte Reichenberg,