224 Drittes Buch. Dcr gesellschaftliche Prozeß des Güternmlauses u. der Einkommensverteilung, ^82
Der Wechsel ist ein Obligationsverhältnis zwischen wenigen bestimmten Personen; dieNote, welche der Verkehr aufnimmt, geht durch Hunderte und Tausende von Händen,wirkt wie Geld; zumal kleine Noten verdrängen stets das Metallgeld. Daher hatman sast überall nach und nach die Notenausgabe auf große Beträge beschränkt, wiein Deutschland jetzt nur Noten von 100 Mark an existieren (die 5-, 20- und 5V-Mark-scheine sind Papiergeld des Reiches). Aber auch die großen Scheine nähern sich demGelde, fungieren bis auf einen gewissen Grad wie Geld. Zwar ist es richtig, daßin einem Lande wie England , mit sehr verbreiteter Gewohnheit der höheren Klassen,jeden im Moment nicht nötigen Betrag von Münzen oder Noten bei einem Bankier zudeponieren, die Möglichkeit, zu viele Noten auszugeben, geringer ist als in anderenLändern. Aber auch hier ist bei ganz sreier Notenausgabe kleiner unsolider Bankendie Wahrscheinlichkeit vorhanden und stets wieder durch die Konkurrenz herbeigeführt,daß in der Haussezeit der Schwindel und die Preistreiberei dadurch gefördert werden.Überall wo zahlreiche verschiedene Noten nebeneinander umlaufen, entsteht leicht dadurcheine Unsicherheit der Cirkulation.
Von der übertrieben betonten Gesahr aller Notenausgabe aus kamen mancheWirtschaftspolitiker (z. B. Kuies) zu dem Schlüsse, man müsse den Banken alle Noten-ausgabe überhaupt verbieten; der Staat solle allein das Recht haben, papierne Geld-scheine auszugeben. Dieser Standpunkt übersieht, daß das Bedürfnis an PapicrnemZahlmittel je nach dem Umfang der Geschäfte und dem begehrten Kredite ein sehrschwankendes ist; stehen diesem Bedürfnis nur das bare Geld und das Papiergeldgegenüber, so sind einmal zu viel, dann wieder viel zu wenig Zahlmittel da; dasPapiergeld hat nicht die Elasticität des Banknotenumlaufes, welcher sich dem jeweiligenvolkswirtschaftlichen Bedarf anpaßt. Daher siegt überall die Tendenz, durch eineKontrollgesetzgebung die Notenbanken zu richtiger Funktion zu bringen und die etwaigenbesonderen Vorteile, welche den privaten Eigentümern der Notenbanken das Noten-ausgaberecht brächte, durch Besteuerung, Gewinnbeteiligung, Auflegung bestimmterPflichten und Schranken auszugleichen. Man ist mit solchen Maßregeln sowohl gegengroße und centrale Banken, wie gegen kleine lokale vorgegangen.
e) Die zwei Hauptpunkte jeder Notenbankgesctzgebung sind 1. die Regulierungder Notenausgabe und ihrer Bedeckung und 2. die Umgrenzung dcr erlaubten Geschäfte:durch beides wirkt man auf eine solidere Bankleitung, auf eine Hinderung leicht-sinniger, gewinnsüchtiger Krcditgebung hin, welche in der Krise zur Zahlungseinstellungführen kann.
Meist gilt heute der Rechtssatz, daß zu jeder Notenausgabe staatliche Konzessionoder mindestens der Nachweis eines gewissen eigenen Geschäftskapitals nötig sei. DieNotenmenge hat man vielfach, zumal sür die kleinen Banken, auf den Betrag deseigenen Bankkapitals beschränkt. Durch solche Schranken wird die Gefahr leichtsinnigerund zu umsangrcicher Notenausgabe sehr beschränkt, aber auch leicht dem Notengeschüftjede größere Bedeutung und die Elasticität genommen. Man hat vorgeschrieben, daßdie Banken für die ihnen erlaubten Noten Staatsschuldschcine, die sie bei Staatsbehördenniederlegen müssen, erwerben und damit, wie mit gewissen ebenfalls öffentlich deponiertenBarmitteln, für die Noten haften (Vereinigte Staaten ), Dadurch sichert man einezukünftige, nicht immer die vor allem wichtige sofortige Einlösung der Noten, legtaber das Kapital der Banken unbankmäßig fest, schränkt den Notenumlauf übermäßigein (so daß z. B. in den Vereinigten Staaten das Papiergeld sie zeitweise zum großenTeil verdrängt hat) und raubt den Banken den Vorteil, ihre Mittel dem Verkehrs-bedürfnis anzupassen. Man hat serner gestattet, daß der Notenbctrag, unter welchendie Cirkulation seit Jahrzehnten nie herunterging, gar keine besondere bankmäßigeDeckung (durch Bargeld oder leicht realisierbare Schuldscheine wie Wechsel) erhalte,dafür aber der überschießende andere Teil der cirkulierenden Noten jederzeit ganzdurch einen gleich großen Barvorrat gedeckt werde (sog. direkte Kontingentierung, eng-lisches Gesetz von 1844). Es ist eine plumpe mechanische Regel, welche für die Bankvon England in jeder großen Krisis suspendiert werden mußte, weil sie die Bank zur