Teil eines Werkes 
2 (1904) Verkehr, Handel und Geldwesen : Wert und Preis ; Kapital und Arbeit ; Einkommen, Krisen, Klassenkämpfe, Handelspolitik ; Historische Gesamtentwickelung
Entstehung
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Das Wesen der Notenbanken. Die NotenbankpeUtik.

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die auszugebende Notenmenge ist dann oft geringer; in der Haussekonjunktur schwindetbei starker Kreditnachfrage die Kasse, uud die ausgegebene Notenmcnge schwillt meistensin dem Maße an, wie Wechsel diskontiert, Lombardkredite gegeben werden. Kommtdann der Umschlag und die Krise, so soll die Notenbank, während ihr unter Um-ständen Noten präsentiert und Depositen entzogen werden, wie bisher, ja nochmehr Kredit geben. Das kann sie nicht, wenn ihre Notcnmengc schon übergroß, ihrBarvorrat klein, ihr Kapital festgelegt ist; sie vermag es aber, wenn sie von ihrenAnlagen einen erheblichen Teil sofort einziehen oder versilbern kann, wenn sie beizeitenvorsichtig im Kreditgeben war, den Diskontsatz frühzeitig erhöht, damit ihren Bar-vorrat zusammengehalten hat; dann kann sie ihre Noten einlösen, die zurückgefordertenDepositen bezahlen und doch den Kreditwürdigen noch Kredit, wenn auch zu höhcremSatze geben. Sie kann es um so leichter, je weniger sie ihr eigenes nnd das gelieheneKapital festgelegt, je mehr sie Anlagen hat, welche sie, wenn nicht im Inland, so imAusland rasch in Bargeld zu verwandeln vermag, je mehr sie etwa bei noch größerenoder fremden Banken augenblickliche Kredithülfe findet.

Die Erkenntnis dieser heute allgemein anerkannten Wahrheiten ist aber erstlangsam im Laufe des letzten Jahrhunderts auf Grund zahlreicher Irrtümer, großerKrisen, massenhafter Bankerotte erwachsen. Und an die tastenden Versuche, die Miß-bräuche zu bekämpfen, die falsche Bankleitung zu erschweren, knüpft sich die ganzeNotenbankgesetzgebung und die Entscheidung zwischen Privat- und kleinen Aktienbankeneinerseits, großen centralisierten Aktien- und Staatsbanken andererseits an.

g,) Das erste, was so aus dem Wesen der Notenbank folgt, ist die Einsicht, daßes falsch sei, das eigene Kapital der Bank, noch mehr das ihr von Deponenten an-vertraute oder durch Notenausgabe geschaffene zu benutzen, um den einheimischen odersremden Regierungen einen großen und vollends einen langen Kredit für Jahre zugeben. Jeder solche Kredit entzieht das so hingegebene Kapital für Jahre seinemeigentlichen Zwecke, macht die Bankmittel illiquid. Es ist für die Banken von England ,Frankreich und Österreich ein großer Schaden, daß sie noch heute in dieser Weise großeMittel sestgelegt haben. Wo in der Gegenwart große Börsen und gute Effektenbankensind, können die Regierungen, auch ohne die Mittel der Notenbanken in Beschlag zunehmen, große Anleihen rasch unterbringen. Wo sie noch die Hülfe der Centralnoten-banken für Begebung von Schuldscheinen, Schatzkammerscheinen (kurzfristige verzinslicheSchuldscheine) brauchen, müssen sie stets darauf sehen, diese Posten bald wieder abzustoßen.Die meisten großen Centralnotenbanken sind bemnht, dahin zu kommen, sind auch inihren Statuten jetzt überwiegend gegen salsche Staatszumutungen geschützt. Daß siein äußerster Not ihre Regierungen nicht im Stiche lassen können, wie die Bank vonFrankreich 1870, das versteht sich. Gegen solche Notzeiten hilft kein Gesetz und keineBankordnung.

Dagegen ist es kein Schade, sondern ein Borzug und eine ganz normale Thätig-keit großer Centralnotenbanken, wenn sie, wie die Bank von England , die deutscheReichsbank und andere Centralbanken die Zahlungsgeschäfte für die Regierungen besorgen.

b) Der enge Zusammenhang jeder Banknotenausgabe mit dem ganzen Währungs-und Geldwesen des Landes hat nicht allein, aber doch wesentlich mit dahin gewirkt,daß die Gesetzgebung mehr und mehr die Notenausgabe kleiner privater Banken be-seitigte oder einschränkte, sie centralen großen Instituten übertrug, denen die Sorge fürdie Erhaltung der Währung und für geordnete Geldcirknlation zur Pflicht gemachtwerdeu konnte. Jede Notenausgabe ist ein Teil des wirtschaftlichen Cirkulationswesens.Nirgends war eine Notenausgabe auf die Dauer möglich, ohne eine sie begünstigendeOrdnung des Rechtes der Jnhabcrpapiere. Auch war von Anfang an klar, daß das Rechtzur Notenausgabe dem Berechtigten zeitweise außerordentliche Gewinne bringe, daß esalso in Privathänden die Macht und dcu Reichtum der Bankaristokratie vermehre. DieBankier- und Geschäftsnationalökonomie der Jahre 1820 1860 suchte dies zu leugnen,indem sie die Banknotenausgabe als ein Kreditgeschäft wie jedes andere darstellte, dieBanknote dem Wechsel ganz gleichstellte. Doch ist dies rechtlich und wirtschaftlich falsch.