Teil eines Werkes 
2 (1904) Verkehr, Handel und Geldwesen : Wert und Preis ; Kapital und Arbeit ; Einkommen, Krisen, Klassenkämpfe, Handelspolitik ; Historische Gesamtentwickelung
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Gleichberechtigung der Unternehmer und Arbeiter. Beamtenvertrag.

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Arbeiter ist die meist lebenslängliche Anstellung, die Pension, die Sicherheit, bei guterFührung in Gehalt und Stellung aufzusteigen, die Unentfernbarkeit außer bei Ver-brechen und Vergehen und auf Grund eines administrativen oder gerichtlichen Ver-sahrens, die gesellschaftliche Behandlung als Gleichberechtigter durch den Vorgesetztenim Salon, im Kasino, bei Tische u. s. w. Viele Arbeiterkreise erstreben heute schonähnliche Rechte; man sieht es in denselben als Fortschritt an, wenn ganze Arbeiter-gruppen, z, B. gewisse Kategorien der Bediensteten der Staatsbahnen, der staatlichenSalinen und Bergwerke in die Kategorie der Beamten versetzt werden.

Die sogenannten Beamten der Aktiengesellschaften und anderer großer Privat-geschäfte werden als solche bezeichnet, obwohl sie kein öffentliches Amt bekleiden; mannennt sie so, weil man bei ihnen ähnliche Berufspflichten wie bei den öffentlichen Beamtenvoraussetzt, weil sie eine ähnliche gesellschaftliche und wirtschaftliche Stellung haben,teilweise Verträge auf Jahre oder Lebenszeit schließen, durch aussteigende Gehalte undPensionen neben den meist vorhandenen Tantiemen an ihre Stellung gefesselt werden.Ihre Lage im einzelnen ist sreilich eine sehr verschiedene; eine große Zahl derselbenunterscheidet sich von besser bezahlten Lohnarbeitern kaum in ihren Verträgen, ihrerBezahlung und Behandlung.

Immer heben sich die öffentlichen uud Privatbeamtcn von den gewöhnlichen Lohn-arbeitern doch so weit ab, daß ihre rechtliche Stellung, die Bezeichnung ihrer Ver-gütung (als Besoldung uud Lohn), ihr socialer Raug allgemein noch als etwas Ver-schiedenes gilt. Die öffentlichen Beamten haben eine gesichertere Lebensstellung, ihrePflichten und Rechte sind durch öffentliches Recht, Instruktionen, eingehende Verträgefestgestellt; sie sind hiedurch gegen die Herabdrücknng ihrer Lebenshaltung, gegenerschöpfende Überarbeit im ganzen geschützt, ihr Thun und Benehmen im Privatlebenist relativ unabhängig.

Ganz dasselbe werden zunächst die Lohnarbeiter nicht erreichen, aber doch Ähnliches.Sie werden, soweit ihre Stellung eine ungünstigere, unsicherere bleibt, dafür durch freiesKoalitions- und Vereinsrecht entschädigt. Für Alter, Krankheit, Invalidität wirdheute schon ähnlich bei ihnen gesorgt. Die Lohnformen nähern sich teilweise der Formder Gehalte.

Jedensalls werden wir in der Annäherung des Arbcitsvcrhältnisscs an dasBeamtenverhältnis einen Fortschritt sehen, der sich heute vollzieht, der das jetztErreichbare darstellt, der das Schlimmste, über was der Arbeiter heute klagt, beseitigt.

207. Die wichtigeren Einzelbestimmungen des Arbeitsvertragcsaußer der Lohnhöhe: Zeitdauer uud Kündigungsrecht, Form desVertragsabschlusses, Kontraktbruch, Arbeitszeit, Natural- uudGeldlohn. Gehen wir nach diesen principiellen Erörterungen zu den Einzelheitendes Arbeitsvertrages über, so ist die Lohnhöhe natürlich das Wichtigste; ehe wir sieaber erörtern, ist es angezeigt, auch über einige der wichtigsten anderen speciellenPunkte des Arbcitsvcrtrages einige Worte zu sagen.

a.) Die Zeitdauer und das Kündig ungs recht. Wie der heute über-wiegend übliche Arbeitsvertrag aus dauernden patriarchalischen Beziehungen hervorging,so war er früher ziemlich allgemein für längere Zeit geschlossen, häufig auf ein ganzesJahr; noch heute sind in der Landwirtschaft, im Gesindewcsen einjährige Verträgeund längere Kündigungsfristen teilweise üblich. In der Industrie, in der Großstadtaber hat die Dauer der Verträge sich successive abgekürzt wie die der Kündigungs-termine; es besteht da jetzt vielfach die Übung, daß jeden Abend beide Teile sich sürden folgenden Morgen aufsagen können. Man will beiderseits unabhängig sein,jederzeit die Arbeit einstellen können; auch die Unternehmer sind vielfach damit zu-frieden, sie können sofort das räudige Schaf ausmerzen, die überflüssige Kraft entlassen.Es sind so vielfach recht ungünstige Zustände entstanden. Der Wechsel der Konjunkturführt immer wieder periodisch zu großen Entlassungen nnd zu großen Neueinstellungen;die Streitigkeiten, Arbeitseinstellungen und Aussperrungen erzengen einen überstarkenPersonenwechsel in den Betrieben. In einzelnen englischen Berufszweigen (Schneiderei,