280 Drittes Buch. Der gesellschaftliche Prozeß des Güterumlaufes u. der Einkommensverteilung. s^ZF
Dockarbeit) mit unregelmäßiger Beschäftigung und übergroßem Andrang niedrig stehenderArbeiter hat jede dauernde Beschäftigung aufgehört; täglich melden sich Hunderte, jaTausende, warten stundenlang, ob sie irgend einen Auftrag für einige Stunden, einenTag erhalten. Auch in den kontinentalen großen Häfen in Hamburg, in Marseille hat sich, obwohl daselbst srüher fest organisierte Träger-, Packer- u. s. w. Korporationenbestanden, in der letzten Generation diese gänzlich unregelmäßige und unorganisierteArbeiterbeschäftigung eingestellt. Derartiges muß möglichst wieder beseitigt werden.Im übrigen aber hat man vielfach den heutigen Wechsel in den Arbeitsstellen über-trieben, indem man Zahlen aus Jahren der Hausse und aus einzelnen Werken mitgeringem Personal anführte, indem man die Folgen der Gewerbefreiheit, der Nieder«lassungsfreiheit, der Zunahme der ungelernten Arbeit, die angeblich jedem Arbeitergestatte, in jedes Geschäft zu treten, außerordentlich überschätzte. Die jungen Leutewollen natürlich öster wechseln, neue Orte, neue Betriebe kennen lernen, bessere Stellen,auch solche, wo sie Neues lernen, aussuchen. Aber die älteren Leute wechseln auchheute Wohnort, Beruf und Arbeitsstelle nicht so leicht, zumal die besseren Elementenicht oder nur aus triftigen Gründen. Es giebt auch heute noch zahlreiche Werkemit guten, gerechten Leitern, welche sür die wichtigen Stellen einen ganz sestenStamni von Arbeitern haben, der 20—40 Jahre bei ihnen aushält. Vielfach hat nurdie Form der Verträge gewechselt; der kurze Vertrag, das tägliche Kündigungsrechtschließt jahrelanges Zusammensein nicht aus. Ist nichts ausgemacht, so hat unserGewerberecht die 14tägige Kündigung vorbehalten. Und die höheren Arbeiter, Werk-meister, Beamten haben auch heute noch längere, viertel-, halbjährige Verträge.
Auch in den Kreisen der intelligenteren Arbeiter beginnt die Einsicht Platz zugreisen, daß der gar zu kurze Vertrag, noch mehr die willkürliche Entlassungsbefugnis desUnternehmers für sie eine schlimme Kehrseite habe. Man hat vorgeschlagen, daß dieArbeitgeber vor der Entlassung Arbeiterausschüsse oder Schiedsgerichte hören müssen(Flesch); thatsächlich legen humane Fabrikanten bei Betriebseinschränkungen die Frage,wer zu entlassen sei, ihren Arbeitsausschüssen vor. In Frankreich hat das Gesetz vom27. Dezember 1890 beiden Teilen, wenn sie einen Vertrag ohne bestimmte Zeitdauerhaben, für den Fall unmotivierter Kündigung einen Entschädigungsanspruch ein-geräumt, dessen Höhe das Gericht zu bemessen hat. Wo Gewerkvereine blühen, nehmensie überall eine Stimme in Anspruch, darüber mitzureden, wer mit Recht oder Unrechtentlassen sei, beginnen sie ja vielfach, die alte zünstlerische Forderung wieder zu erheben,daß nur Vercinsgenossen anzustellen seien, und die Führer der Vereine wegen ihrerThätigkeit nicht entlassen werden dürften.
Die Entwickelung drängt so auf eine mittlere Linie hin, die als Kompromißaus zwei entgegengesetzten Tendenzen sich darstellt. Man will von beiden Seiten soviel Freiheit und leichte, rasche Lösung der Verträge behalten, daß eine Anpassung andie Konjunktur, ein kräftiger Lohnkamps möglich bleibt; aber man sieht beiderseitsden Wert dauernder Lebensstellung und der Sicherung guter Kräfte ein; und man istbemüht und bereit, dem in der verschiedensten, dem Beamtenrecht sich annähernden FormRechnung zu tragen. Z. B. rühren die Tarifvertrüge, die wir vorhin besprachen, fürdie meisten beteiligten Arbeiter, sofern sie auf Monate und Jahre geschlossen sind, einethatsächlich längere Dauer für das Beharren des Arbeiters in derselben Stellung her-bei, ohne freilich beiden Teilen ihr Kündigungsrccht in kurzen Terminen zu nehmen.Große nationale Unterschiede werden in diesen Fragen bleiben. Die meisten deutschenUnternehmer haben noch eine stärkere Neigung, ihre Leute bei schlechter Konjunktur zuhalten, die meisten nordamerikanischen werfen jeden überflüssigen Mann sofort aufs Pflaster.
Wir fügen noch bei, daß die Termine der Lohnauszahlung im ganzen denender Kündigung entsprechen; wo die kürzesten Verträge, ist auch die Lohnzahlung meist einein kurzen Terminen, z. B. wöchentlich erfolgende; die höher stehenden Arbeiter unddie Beamten werden monatlich und vierteljährlich bezahlt. Jni ganzen wird mansagen können, daß eine nicht sehr hoch stehende Arbeiterklasse nicht zu viel Geld aufeinmal in der Hand haben darf, ohne in den Tag hinein zu leben. Für sie wird