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Privat-, Vereins-, Stiftung?-, Gemeindearmenpflege,
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armenpflcge ist einfach: die Gemeindegenossen kennen sich, bilden eine wirtschaftliche,eine sittliche Gemeinschaft; die meisten Menschen haben den Mittelpunkt ihres Lebensin der Gemeinde, in der sie wohnen; es handelt sich um Nachbarn, Freunde, Ver-wandte, Kunden, Arbeitgeber und -Nehmer, die ohnedies viel miteinander zu thunhaben, wirtschaftlich von einander abhängen; zwischen Nachbarn entspringt am leichtestendas natürliche Mitleid mit der vor Augen stehenden Not. Von dem geistigen undmoralischen Charakter der Gemeindegenossenschaft, von ihrer rechtlichen Verfassung, Vonihren Organen, ihren Vorstehern, ihren Beamten hängt es wesentlich mit ab, ob dieGemeinde wirtschaftlich und moralisch gedeiht oder nicht. Die Gemeindeorgane habendas größte Interesse, der Armut vorzubeugen, bei der Armenunterstützung sparsam zuVerfahren und doch soweit zu helfen, daß die Leute wieder emporkommen. Ihre Finanzenund Steuern geben ihnen die nötigen Mittel, ihre Organe und Beamten haben durchdie Schule, die Polizei, die Steuerveranlagung ic. ohnedies mit allen Einwohnern zu thun.
Freilich gelten diese für die Gemeindearmenpflege sprechenden Eigenschaften nichtgleichmäßig von allen Gemeinden. Sie können nach Größe, Geschlossenheit, Volks-charaktcr, Entwickelung ihrer Wirtschaft, ihrer Finanzen, ihres Personals doch sehr ver-schieden sür den Zweck befähigt sein. Machen wir uns diese Verschiedenheit der Ge-meinde, ausgehend von ihrer Größe, noch etwas klar.
In den kleinen Gemeinden bis etwa 1000 Seelen besteht Wohl die genauestegegenseitige Personalkenntnis; es existieren teilweise auch noch starke Gemeinschaftsbande;oft herrscht aber auch noch die rohe egoistische Härte primitiver Zeit; meist fehlt esheute an den finanziellen Mitteln und im Vorstande der Gemeinde an tauglichenArmenpflegern. Man beschränkt sich hier häufig auf das zweifelhafte Mittel, die paarvorhandenen Armen reiheum bei den Familien speisen zu lassen. Für kranke, gebrechliche,irre Personen weiß man nicht zu sorgen. In den mittleren Gemeinden von 1000 bis20000 Seelen, die einen nicht zu sehr wechselnden Personalbestand haben, trifft das obengegebene Bild der Gemeinde, das für sie als Trägerin der Armenpflege spricht, wohlam meisten zu; aber doch nicht immer und desto weniger, je stärkeren Zu- und Abzugsie hat. In den ganz großen Gemeinden fehlt heute vielfach der sittliche Gemcingeistund ebenso die gegenseitige Personalkenntnis; meist ist das Elend groß. Aber wo einegesunde Gemeindeverfassung das sociale Pflichtbewußtsein belebt, haben doch zahlreicheElemente Sinn sür eine gute Armenverwaltung, man hat gute Beamte und findetzahlreiche brauchbare Bürger sür eine ehrenamtliche Thätigkeit; die großen finanziellenMittel sind zu beschaffen; die großen technisch-organisatorischen Fortschritte der Armen-verwaltung in den letzten hundert Jahren gingen hauptsächlich von großen Städtenaus. Und die Erkenntnis hat sich in allen Ländern Bahn gebrochen, daß die Zwerg-gemeinden zur Armenpflege nicht ausreichen. Deshalb hat England seine zu kleinenKirchspiele zu Armenunioncn bis zu 15—60 000 Seelen zusammengelegt. Ähnlichesist in Preußen oft gefordert, aber kaum ernstlich in Angriff genommen worden- Damithängt es auch zusammen, daß man die größeren Organe der Selbstverwaltung, denKreis, das Oberamt, den Distrikt, das Departement, die Grasschast, die Provinz vielfachzu Zuschüssen an die Gemeindearmenkassen verpflichtet oder ihnen bestimmte Zweigeund Teile der Armenverwaltung resp, der Armenlast übertragen hat. Auch der Staathat in steigendem Maße Derartiges selbst übernommen.
Und es hat nicht an theoretischen und praktischen Stimmen gesehlt, die dem Staateals solchem die ganze Armenpflege und Armenlast übertragen möchten. Die UnVoll-kommenheit der örtlichen Armenpflege hat Frankreich 1793, Bayern 1808 zu einemsolchen, freilich sehr rasch wieder aufgegebenen Versuche gebracht. So angenehm dieserAusweg sür die armen, kleinen Gemeinden wäre, so sehr er die unten noch zu be-sprechenden Streitigkeiten über Heimatsrecht und Unterstützungswohnsitz einschränkenoder gar beseitigen würde — dem Staate und seinen Beamten fehlt doch die lokaleKenntnis der Verhältnisse und Personen. Eine Staatsarmenpflege wäre noch viel mehrals die Genieindearmenpflege eine kommunistische Maßregel, wobei jeder Arme aus demgemeinsamen Topfe möglichst viel ohne Gegengabe haben wollte, wobei das Verant-