Teil eines Werkes 
2 (1904) Verkehr, Handel und Geldwesen : Wert und Preis ; Kapital und Arbeit ; Einkommen, Krisen, Klassenkämpfe, Handelspolitik ; Historische Gesamtentwickelung
Entstehung
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328 Drittes Buch, Der gesellschaftliche Prozeß des Gütcrumlaufes u. der Einkommensverteilung, ^78ti

Die freiwilligen Gaben der Reichen und Bemittelten an die einzelnen Armenbleiben immer zufällig, sie treffen leicht auch Unwürdige. Nur wo edle Frauen oderMenschenfreunde zugleich ernstlich die Bittgesuche prüfen, etwa besondere Beamte hier-für halten, wo sie einen dauernden moralischen Einfluß auf die Unterstützten gewinnen,können sie einen guten socialen Einfluß ausüben. Diese Art der Hülfe fehlt meist daganz, wo das größte Elend herrscht. Der individuelle Kontakt zwischen Reich undArm ist in den Centren unserer heutigen Gesellschaft meist schwer herzustellen.

Armeuvereine, die Beiträge und Vermögen sammeln und eine Anzahl befähigter,opferbereiter Mitglieder als ausführende Organe neben den zahlenden haben, stehensehr viel höher; sie können viel Gutes thun; aber immer sind ihre Mittel mäßig;auch alle Bazare, Tanz- und andere Vergnügungen zu Ehren der Armen steigern sienicht erheblich; sie hängen in ihrer Wirksamkeit von einzelnen energischen Leitern undvon wechselnder Mitgliederzahl ab. Sie leisten hauptsächlich nur in größeren Städtenetwas, fehlen auf dem Lande. Auch wenn man sie von Staats wegen begünstigt undorganisiert, wie in Frankreich die Lursa>ux äk btöntaisanos, fehlen sie in der Hälfteder Gemeinden und reichen nicht aus.

Die Dotationen und Stiftungen, mit teils selbständiger Verwaltung oder mit An-lehnung an die Organisation der Kirche, der Gemeinden, des Staates, danken ihr Ver-mögen (Land, Waldungen, Häuser, Kapitalien) edeln Stiftern, die nach den von ihnenbeobachteten Bedürfnissen und den zu ihren Zeiten herrschenden Anschauungen dasselbemeist bestimmten Armenzwecken widmen. Große Summen sind so schon im späterenMittelalter und noch neuerdings zusammengekommen. Die reichen Stiftungsmittel inFrankreich und Italien, in Holland und den Vereinigten Staaten sind bekannt. Aberauch diese Armenpflege hat etwas Zufälliges; sie fehlt an vielen Orten ganz, währendan anderen falscher Überfluß ist; der Stifterwille ist meist nach einigen Generationenveraltet. Auch wo tiefeinschncidende Gesetze, wie das italienische vom 17. Juli 1890,die Stiftungszwecke umzuwandeln erlauben, ist es schwer, den Widerstand des Bestehendenzn überwinden. Die Verwaltung der Stiftungen wird wenn sie nicht streng vomStaate kontrolliert werden meist mit der Zeit lässig, verschwenderisch, ja schlecht;die Verwaltenden betrachten als Hauptzweck ihre Sinekuren, nicht die Armenhülfe; sowar es vor allem im späteren Mittelalter; die Verwaltnngskosten sind fast stets über-mäßig hohe, in Italien z. B. heute noch 2030°/o der Einnahme.

Über alle diese Zufälligkeiten und Ungleichheiten kommt man hinaus, wenn manden öffentlichen Organen, die überall bestehen, die das Recht zur Steuererhebung besitzen,die Armenpflege überträgt. Das konnte früher in Ländern mit einheitlicher Kirche dasKirchspiel, die Kirchengemeinde sein; neuerdings sind es die bürgerliche Gemeindeoder größere Selbstverwaltungskörper, eventuell der Staat selbst. Nur ihre Armenpflegeverteilt die Last gleichmäßig und gerecht auf alle Bürger, hauptsächlich auf die mitgrößerem Einkommen; nur sie erreicht alle Armen. Die so zusammenkommenden Mittelhängen ja nun vom allgemeinen Wohlstand, von der Ausbildung des Steuerwesens,der richtigen Abwägung des Unterstützungszweckes zu den anderen Zwecken der öffent-lichen Organe ab: die Leistungen der öffentlichen Armenpflege sind von der Vollkommen-heit der Kommunal- und Staatsverfassung und von deren richtiger Zusammenarbeitmit der daneben verbleibenden privaten Vereins-, Stiftungs- und kirchlichen Armen-pflege bedingt. Aber im ganzen beruht der Fortschritt der Armenpflege in den letztenJahrhunderten, wie wir schon sahen, auf dieser öffentlichen Armenpflege, hauptsächlichauf der der Gemeinden.

Der Gedanke, daß die Gemeinde die Armenpflege übernehmen solle, ist sehr alt;die ältesten Christengemeinden hatten ihn praktisch ausgeführt, das Konzil vou Tours567 n. Chr. bestätigte ihn; Karl d. Gr, verfügte: suos pauxerss hua.sa.us eivita.s a.Iitk);aus dem Schiffbruch der katholischen Anstaltspflege erhob er sich verjüngt im 16. Jahr-hundert; die seitherige Armcngesetzgebung ist nicht über ihn hinausgekommen; inStaaten mit gemischtem Bekenntnis war die bürgerliche Gemeinde vollends die natür-liche Trägerin einer gleichmäßigen Armenpflege. Der Grundgedanke der Gemeinde-