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Das Armcnproblem, Die Einzelurscichcn und UnterstühmilMrten.
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machen 0,95 Mill. aus. Nach der deutschen Reichsstatistik von 1885 waren von den1,59 Mill. 0,88 die Selbstuntcrstütztcn, 0,70 die mitunterstützten Familienglieder.
Nach diesen Angaben sehen wir schon, daß es sich um sehr verschiedene Arten vonArmen handelt, daß das Bedürfnis und die Art der Unterstützung sehr verschieden seinmüssen. Und der wichtigste Unterschied, der uns entgegentritt, ist der, daß gewisseArten von Armen (z. B. die vorübergehend in Not Befindlichen, die leicht Kranken, dieWitwen mit ihren Kindern, die noch etwas verdienen) am besten so unterstützt werden,daß man sie in ihrer Familien- und Hauswirtschaft beläßt und diese ihnen nur durchgewisse Gaben erleichtert, daß man aber andere (z. B. die schwer Kranken, die Irren,die Blinden, die ganz alleinstehenden alten Leute) in besondere hierzu eingerichteteAnstalten bringt. So ist der praktische und begriffliche Gegensatz der sog. offenenund der geschlossenen Armenpflege entstanden; er besteht seit Jahrhunderten. DieAbgrenzung der Personen, welche man der einen und der anderen Art der Pflege zu-weist, hat stets geschwankt je nach der wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Möglichkeit,gute Anstalten mit guter Verwaltung zu schaffen, je nach dem Wohlstand und derTechnik der für die einzelnen Armenarten nötigen Hülfe. Die Hausunterstützung (offenePflege) ist das altere, einfachere, billigere System; es stellt den geringeren Eingriff indie hergebrachte Organisation der Gesellschaft dar. Die Unterstützung durch Unter-bringung in Anstalten setzt die teure Herstellung und Verwaltung von solchen voraus,hebt sür die Betreffenden die Familieneristcnz aus, kann aber eben dadurch sie unter Be-dingungen bringen, die für ihre Heilung, Pflege, Besserung günstiger sind. Wirwerden unten zu erörtern haben, wann und wo das zutrifft, wie die neuerdingsempfohlene Verstärkung der Anstaltspflege doch bald an ihren Grenzen ankam, znschwierig wurde; wir werden sehen, daß die Vorliebe des radikalen Socialismus für dieAnstaltspflege sich falschen Hoffnungen hingab. Das principiell Wichtige an dem Streitzwischen offener und geschlossener Pflege, Familien- und Anstaltspflege ist es, daß erzugleich einen Streit um die großen Organisationsprincipicn der Volkswirtschaft darstellt.
Bis auf einen gewissen Grad gilt dies auch von der Kontroverse, ob man dieArmen in Naturalien oder in Geld unterstützen soll. Die Hauspflcge kann Geld- undNaturaluntcrsttttzung sein, die Anstaltspflege ist in ihrem Wesen naturalwirtschaftlich.Ist die Gclduntcrstützung das modernere, so ist ihre Zunahme doch keineswegs überallerwünscht. Naturalunterstützung im Hause wie in der Anstalt bedeutet patriarchalischeBehandlung der Unterstützten, Bevormundung und eine geringere persönliche Freiheit;sie hindert Mißbrauch und Verschwendung der Unterstützten. Aber der unterstützteArme soll ja erzogen und bevormundet werden; wer nicht auf sich mehr stehen kann,der hat vielfach die Fähigkeit verloren, Geld richtig zu gebrauchen. Sehr häufig istauch Lieferung von Holz, Kartoffeln, Arznei :c. billiger, als wenn man die Armen dieseDinge kaufen läßt. Die Geldunterstützung läßt sich in den Städten und in der offenenArmenpflege nicht vermeiden; sie ist aber unbedingt nur da von Segen, wo die Unter-stützten noch auf einer gewissen wirtschaftlichen und moralischen Höh'e stehen. InEngland besteht heute noch die Vorschrift, daß die Hälfte der Gaben in der offenenPflege aus Naturalien bestehen soll. Die sranzösischen IZure^ux üs dientaisanes, diein den Städten unter der Stadtverwaltung stehenden Organe der freiwilligen Armen-pflege, haben die Anweisung, möglichst nur Naturalien bei ihrer Unterstützung an dieFamilien zu geben.
2.-3. Die wirtschastlichen Mittel, mit welchen die Armen unterstützt werden,bestehen a,) aus den freiwilligen Gaben einzelner Bemittelter; l>) aus den Beiträgenund dem Vermögen von Vereinen, die sich allgemeine oder specielle Armenunterstützungzum Ziel gesetzt haben; e) aus Dotationen und Stiftungen, welche zu diesem Zweckegemacht sind; ä) aus den Steuern uud dem Vermögen der öffentlichen Korporationen,hauptsächlich der Gemeinden und des Staates. Die Erörterung dieser Mittel undihrer Ausbringung führt uns zugleich zu der der sogenannten Träger der Armen-pflege, zu deu gesellschaftlichen Organen, auf die man sie gelegt hat.