366 Drittes Buch. Der gesellschaftliche Prozeß des Güterumläufe» u. der Einkommensverteilung. sZ24
Die Hauptaufgabe der Kassen ist, für die Mitglieder eine sichere und auskömmlicheUnterstützung im Krankheitsfall, mindestens für 13 Wochen (ein Vierteljahr) zu schaffen;mehr schien zunächst nicht möglich; man nahm an, daß die meisten Krankheiten nicht längerdauern. Reichen die Mittel, so kann das Statut seit 1892 die Unterstützung für ein Jahrgewähren. Ein Gesetzentwurf vom März 1903 will die 13 auf 26 Wochen ausdehnen.
Alle Kassen (auch die freien Hülfskassen seit 1892) müssen dem entsprechend vomTage der Krankheit an freie ärztliche Behandlung, Arzneimittel und Heilmittel liefern,im Fall der Erwerbsunfähigkeit vom dritten Tage ab ein Krankengeld (mindestens— des Lohnes; ^4 kann das Statut gestatten) zahlen. An Stelle dieser Leistungentritt unter bestimmten Voraussetzungen Kur und Verpflegung im Krankenhaus nebsteinem Teil des Krankengeldes für Angehörige oder als Taschengeld für den Kranken.
Dazu kommt für die Zwangskasfen (nicht für die freien Kassen und G.V.) einSterbegeld im 20—40 fachen Betrag des Tagelohnes und für versicherte Wöchnerinneneine 4—6 wöchentliche Unterstützung. Die Leistungen können durch das Statut nachverschiedenen Richtungen noch erhöht werden, z. B. durch Rekonvaleszentenfürsorge, freieArzt- und Arzneibehandlung der Familienangehörigen, Sterbegeld für sie u. s. w.
Die Schranke aller dieser Benefizien liegt darin, daß jeder Arbeiter, der aus einerVersicherungspflichtigen Beschäftigung tritt, sie nur noch drei Wochen lang erhält, dannalle bisher erreichten Vorteile verliert, wenn er die Versicherung nicht freiwillig fortsetztoder nicht in eine neue ähnliche Lohnstellung eintritt. Alle Mitgliedschaft bei denZwangskassen erfolgt ipso ^ure, nicht durch Akte des Versicherten, der ja auch nur aus-nahmsweise direkt zahlt; seine Beiträge werden ihm vom Lohne abgezogen. Die Arbeits-losigkeit, die unregelmäßige Lohnarbeit, die Lohnarbeit in Landwirtschaft, Gesindedicnst,Hausindustrie schließt meist noch von den Benefizien aus. Es ist das eine große Un-Vollkommenheit; sie wäre teilweise durch weitere Ausdehnung des Versicherungszwangesoder durch zunehmende freiwillige Teilnahme zu beseitigen; teilweise ist sie die Folgedes Grundgedankens der Organisation, daß nur die Arbeitgeber, nicht die Arbeitervom Gesetz zur Meldung und Zahlung der Beiträge verpflichtet sind. Eine andereSchattenseite des Systemes ist, daß alle in Zwangskassen Versicherten vielfach mit derArbeitsstelle die Kasse wechseln, also nicht mit ihr so leicht verwachsen.
Für die Mehrzahl der verpflichteten Arbeiter aber ist durch das System eineKrankenfürsorge auskömmlicher Art gefchaffen. Millionen sind versichert, die es ohneden Zwang und die Zwangskassen nicht wären. Die große Mehrzahl der Kassen arbeitetohne zu komplizierte, mathematisch-statistische Grundlagen gut, ist leistungsfähig undvergrößert langsam die nötige Vermögensreserve. Grobe Mißbräuche und Mißslände,wie sie unzählige der englischen freien Kassen zeigen, kommen dank des gesetzlichenRahmens und der staatlichen Aufsicht nicht vor. Von den kleinen Mißbräuchen ist dieSimulation, die Neigung, möglichst viel aus den Kassen zu ziehen, der erheblichste,aber bei jeder solchen Einrichtung vorhanden. Die Verwaltung der Kassen ist imganzen ehrlich und sparsam. Die B.K. und die G.V. haben in ihrem Etat keine Ver-waltungskosten. Alle Zwangskassen sparen die enormen Erhebungsausgaben, die allesonstige Versicherung so sehr belastet. Die O.K. haben immer noch auf 12—13 Mk.Einnahmen pro Kopf 0,60—2 Mk. Verwaltungskosten, 4—20 °/o ihrer Ausgaben? diefreien Kassen haben durchschnittlich auch nur 7 °/o Verwaltungskosten. Je kleiner die Kassen,desto größer die Ausgaben. Daher verlangt der Kommunalbureaukratismus die mög-lichste Zusammenlegung der kleinen O.K. von 100—300 Mitgliedern zu großen; esgiebt jetzt solche bis zu 20 000, 50 000, ja über 100 000. Diese großen Kassen sparen anKrankenkontrolle, Schreibkräften u. f. w. fehr viel; sie sind technisch besser verwaltet,können tüchtige Vorstandskräfte bezahlen. Aber der genossenschaftliche Geist, ja sogardas Interesse an den Wahlen verschwindet in ihnen; die Kehrseite des ganzen Systemstritt bei ihnen noch stärker hervor, nämlich die Schwierigkeit, den Mitgliedern außerdem Interesse an den Benefizien ein Interesse an der Kasse, ihrer Verwaltung, ihremGedeihen beizubringen. Wo die Socialdemokratie sich der Kassen durch die Wahlenbemächtigt, hat die Verwaltung nicht gelitten, ist das Interesse der Mitglieder lebendiger