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Das landschaftliche Kreditwesen Preussens : agrargeschichtlich und volkswirtschaftlich betrachtet ; ein Beitrag zur Geschichte der Bodenkreditpolitik des Preussischen Staates / von Hermann Mauer
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14 I. DAS LANDSCHAFTLICHE KREDITWESEN UND DER GROSSGRUNDBESITZ .

zum Ausdruck gebracht werden, daß ein Versprechen hinsicht-lich jener Verordnung gegeben worden war. Daß der Ostpreu-ßische Adel nachher mit den ihm gemachten Konzessionen nochnicht zufrieden war, spricht nicht gegen die hier dargelegteAuffassung. Die Interessenten behaupten bei derartigen politi-schen Tauschgeschäften erfahrungsgemäß stets, daß sie bei demKompromiß zu schlecht weggekommen seien.

Mit dem Jahre 1808 hat die politische Bedeutung der Ost-preußischen Landschaft ihren Höhepunkt erreicht. An die Stelleder Landschaft trat jetzt das ständische Komitee, das durch eineKabinetsordre vom 27. Februar 1808 als die Vertretung desLandeigentums anerkannt wurde 1 ). Seit der Errichtung diesesKomitees hielt die Regierung darauf, daß sich die Landschaftnicht mehr in ständische Angelegenheiten einmischte. Als derEngere Ausschuß sich im Jahre 1809 gegen die beabsichtigteAufhebung der bäuerlichen Katuralprästationen aussprach, erhielter von der Regierung einen Verweis, weil er mit diesem Be-schlüsse seine Kompetenz überschritten habe. Seitdem überließes die Ostpreußische Landschaft dem ständischen Komitee, dieInteressen der ländlichen Grundbesitzer der Regierung gegen-über zu vertreten. Hierbei ging aber das Komitee stets im Ein-verständnis mit der Landschaft vor. Dies war um so leichterdurchzuführen, als das Komitee in seiner Mehrheit stets ausMitgliedern der Landschaft bestand.

Ebenso wie bei der Ostpreußischen Landschaft tratenauch bei der Schlesischen während der Regierung FriedrichWilhelms III. politische Tendenzen zutage. Bereits in: Jahre1798 berichtete der Schlesische Provinzialminister, Graf Hoym,daß er eine besondere Amtsführungsinstruktion für den General-landschaftsdirektor entworfen habe, da eine strenge Staatsaufsichtnotwendig sei, damit die Landschaft nicht über ihre eigentlicheBestimmung hinausginge 2 ). Dies ist aber trotzdem geschehen.Hoym selbst beschwerte sich im Jahre 1803 darüber, daß dieLandschaft sich als ständische Vertretung giriere und es wage,

ß Geh. St. A. 74. J. IV. L. u. Süände Ostpr. 2.

a ) Geh. St. A. 89. 62. B. Immediatbericht Hoyms vom 17. Mai 1798.