3. DIE WIRTSCHAFTLICHE BEDEUTUNG VON 1805 BIS 1905.
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Arten von Bankgeschäften, mit Ausnahme solcher spekulativenCharakters. Infolgedessen sind sie in der Lage, den Landschaftengroße Gewinne zuzuführen, die zur Verstärkung der landschaft-lichen Fonds dienen und somit der Gesamtheit der Kreditver-bundenen zugute kommen.
Ein weiteres Mittel zur Ausbreitung des Landschaftskreditsbestand in der Schaffung des „Zentralpfandbriefes“. Er verdanktseine Entstehung der im Jahre 1868 seitens des NorddeutschenBundes veranstalteten Enquete über das Hypothekenwesen. Ge-legentlich der hierbei stattgehabten Beratungen wurde nämlichdarauf hingewiesen, daß die Pfandbriefe der verschiedenen Land-schaften, obwohl sie ganz gleichwertig seien, im Kurse sein-erheblich differierten 1 ).
So standen z. B. 1867 die Ostpreußischen und die West-preußischen Landschafts-Pfandbriefe durchschnittlich 8—10%niedriger im Kurse, als die Pfandbriefe der Schlesischen Land-schaft. Dies hatte zur Folge, daß die Gutsbesitzer in Ost- undWestpreußen bei Inanspruchnahme des Landschaftskredits gegen-über denjenigen in den übrigen Provinzen im Nachteil waren.Diesem Übelstand glaubte man dadurch abhelfen zu können, daßman für alle Landschaften einen gemeinschaftlichen Pfandbriefschuf. Zu diesem Zwecke traten im Jahre 1873 sämtlichelandschaftlichen Kreditinstitute, mit Ausnahme derjenigen vonSchlesien und Posen, zu einem Verbände zusammen, der denNamen „Zentrallandschaft für die preußischen Staaten“ erhielt.Dieser Verband erhielt das Recht, für jedes seitens einer Pro-vinziallandschaft gegebenen Darlehen sogenannte „Zentralpfand-briefe“ auszufertigen, die der kreditnehmende Gutsbesitzer alsDarlehensvaluta erhielt. Der leitende Gesichtspunkt für dieseEinrichtung war, daß, wenn die Gutsbesitzer in allen Provinzendie Landschaftsdarlehen in den gleichen Pfandbriefen erhielten,sie auch überall den gleichen Zinsfuß für die Landschafts-darlehen zu entrichten hätten.
(1902).
') Franz, R. Die landschaftlichen Kreditinstitute in Preußen. S 36.