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Das landschaftliche Kreditwesen Preussens : agrargeschichtlich und volkswirtschaftlich betrachtet ; ein Beitrag zur Geschichte der Bodenkreditpolitik des Preussischen Staates / von Hermann Mauer
Entstehung
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44 I. DAS LANDSCHAFTLICHE KREDITWESEN UND DER GROSSGRUNDBESITZ .

mehr als die Hälfte erst in den vorangegangenen zwanzig Jahreneingetragen worden. In dieser Zeit zeigte es sich, eine wie hohewirtschaftliche Bedeutung einem organisierten Kredit zukommt,der nicht nur in einer Periode des Geldüberflusses, sondern auchin Zeiten des Geldmangels dem Grundbesitz zur Verfügung steht.Diesem Vorteil gegenüber fällt es nur wenig ins Gewicht, daßin Zeiten teuren Geldes auch die Landschaften ihren Zinsfuß fürneue Darlehen erhöhen müssen, und zwar besonders deshalb,weil sie, sobald die Verhältnisse des Geldmarktes es gestatten,wieder eine Herabsetzung des Zinsfußes vornehmen.

In den letzten drei Dezennien des vorigen Jahrhundertshaben die Landschaften ihre Organisation noch weiter ausgebautund hierdurch den Weg für eine erhöhte Nutzbarmachung desLandschaftskredits geebnet. Unter den von ihnen zu diesemZweck geschaffenen Einrichtungen sind an erster Stelle die land-schaftlichen Darlehenskassen und Banken zu nennen. DerartigeInstitute existieren zur Zeit (1906) in:

Breslau : Schlesische landschaftliche Bank . .

Königsberg: Bank der Ostpreußischen LandschaftBerlin : Kur- u. Neumärk. ritterschaftl. Darlehnsk.Danzig : Westpreuß. landschaftl. DarlehnskassePosen: Posener landschaftliche Bank . . .

Stettin : Pommersche landschaftliche Bank . .

Halle: Landschaftl. Bank der Provinz Sachsen

Stammkapital:Mk. 5.000.000, 3.000.000, 4.144.740, 1 . 200 . 000 , 2 . 000 , 000 , 2 . 000 . 000 , 2 . 000 . 000 .

Diese Banken und Darlehenskassen waren ihrem ursprüng-lichen Charakter nach Personalkredit-Institute und ausschließlichzur Unterstützung und Ergänzung des landschaftlichen Kredit-werkes bestimmt 1 ). Sie gewährten Vorschüsse zur Hypotheken-Regulierung und erleichterten hierdurch, sowie durch dieBeschaffung zweitstelliger Hypotheken die Vornahme der land-schaftlichen Beleihungen. Unter Beibehaltung dieser Tätigkeiterweiterten sie im Laufe der Zeit ihre Wirksamkeit über denKreis der Kreditverbundenen hinaus und betreiben heute alle

*) Hermes:Landschaften im Handw. d. Staatsw.