II. PLAN 1 )
AUF WAS ART UND WEISE DEM LAND UEBERFLUSSYON GELDE UND CREDIT ZU VERSCHAFFEN, UND WIEES AUF DIE SOLIDESTE ART ANZUFANGEN, DEM INVERFALL GEKOMMENEN ADEL WIEDER AUFZUHELFEN.
Das wahre Vermögen dieses Landes bestehet in baarernGelde und Grundstücken, letzteres überwieget das Baare mehrAvie zehnfach, und Avürde nur ein Theil von demselben auf einesolide Art coursabel gemacht, so wäre es zum Ueberfluss hin-reichend, des ganzen Landes Credit und Wohlfahrt zu beAvürken.
Um hierzu zu gelangen wäre nothwendig, eine General-landschaftscasse zu errichten, welcher alle adeliche Güter, so esohne Zwang verlangen, nach einen fest bestimmten Satz taxiret,dieselbe einträgt und ihnen die Hälfte oder 2 h des vollen Werthesauf Hypotheque giebt, um ihre quälende Creditores damit aus-zuzahlen.
Diese Zahlungen geschehen folgender Gestalt als:
Erstens. Werden landschaftliche Hypothekencoupons oderPfandbriefe, Avie man sie nennen will, gemacht; au Porteur von500 bis 1000 Rtlr. a 4 pr. C., wofür diese gemeldete Hypotheken-casse, an Capital und Interessen durch ihre Unterschrift, Kraftdieses verhypothecirten Gutes garantirt, mit diesen Coupons oderPfandbriefen zahlet die Casse den 1 h oder Werth des Land-gutes, so Avie man es zu bestimmen für gut finden möchte.
Zweytens. Der Debitor als Eigenthümer des Gutes zahletaber 4'/2 pr.C. bis öpr.C. Interessen alle halbe Jahre an dieseGeneralhypothekencasse; dahingegen die Casse nur alle Jahr ein-
*) Die Wiedergabe erfolgt nach dem in den Schlesischen Provinzial-blättern Jahrgang 1799 befindlichen Abdruck.