II. DAS LANDSCHAFTLICHE KREDIT-WESEN UND DIE AGRARVERFASSUNG.
1. DER EINFLUSS DER LANDSCHAFTLICHEN KREDIT-ORGANISATION AUF DIE GROSSGRUNDBESITZBILDUNGAM ENDE DES XVHI. JAHRHUNDERTS.
Die Bedeutung des landschaftlichen Kreditsystems für dieGrundbesitzverteilung hat man bereits frühzeitig erkannt. Schonim Jahre 1777 erklärte der nachmalige Minister von Struensee,daß die landschaftliche Kreditorganisation „zu einer Auskaufungdes minderbemittelten Adels durch den reicheren“ führen müsse 1 ).Diese Behauptung fand zwar bald heftigen Widerspruch 2 ); dieErfahrung hat Struensee aber recht gegeben.
In den achtziger und neunziger Jahren des XVIII. Jahr-hunderts entstand in Schlesien eine Bewegung, die man amtreffendsten als „Konzentration des adeligen Grundbesitzes“ be-zeichnen kann. Durch das Kreditsystem wurde nämlich nichtnur der Ankauf von Gütern überhaupt erleichtert, sondern ganzbesonders auch die Vereinigung mehrerer Güter in einer Handgefördert. Wer im Besitze eines unverschuldeten Gutes war,konnte ohne jegliche baren Mittel, schon mit Hilfe der landschaft-lichen Beleihung, leicht mehrere Güter zukaufen. Betrug derWert seines ersten Gutes z. B. 100000 Taler, so erhielt er hieraufvon der Landschaft 50000 Taler in Pfandbriefen, die aber, daihr Kurs über pari stand, entsprechend höher bezahlt wurden.Der Gutsbesitzer konnte also jetzt ein zweites Gut im Wertevon etwa 55000 Talern ankaufen und den Kaufpreis voll ent-
‘) Vgl. von Struensee: Über das landschaftliche System in
s ) Vgl.: Bemerkungen über die Schlesische Landschaft, besondersin den gegenwärtigen Zeitläuften (1778).