EINLEITUNG.
In der Geschichte des ländlichen Bodenkredits sind dreiEntwicklungsstufen zu unterscheiden, die sich charakterisierenlassen durch die Worte Gebundenheit — Freiheit — Organisation.
Erstens: Gebundenheit, insofern die Grundbesitzer bei derAusnutzung des Bodenkredits, d. h. der Verpfändung ihres Grund-besitzes zwecks Aufnahme und Sicherstellung von Darlehen, andie Zustimmung teils der Lelms- oder Grundherren, teils derLandespolizeibehörden gebunden sind.
Zweitens: Freiheit, insofern die Beschränkungen zugunstenDritter in Wegfall kommen, die Ausnutzung des Bodenkreditsjedem Grundbesitzer freisteht, er aber hinsichtlich der Be-friedigung seines Kreditbedarfes, nach wie vor auf die privateDarlehnsgewährung — den Individualkredit angewiesen ist.
Drittens: Organisation, insofern die Ausnutzung des Boden-kredits durch besondere zum Zwecke der Bodenkreditgewährunggeschaffene Institute erleichtert und gefördert, der Individual-kredit somit durch den organisierten Kredit ersetzt wird.
Die erste Stufe gehört fast überall der Vergangenheit an,in Deutschland ist auch die zweite bereits überwunden. DerÜbergang zu der letzten Stufe vollzieht sich der Regel nachin der Weise, daß zunächst eine Ordnung des Hypotheken-wesens, insbesondere die Einrichtung mit Publizität versehenerHypothekenbücher stattfindet.
In Preußen ist die Regelung des Hypothekenwesens imJahre 1723 erfolgt. Schon bald hiernach tauchten die erstenVorschläge zur Schaffung einer Kreditorganisation auf. Am28. Mai 1729 erging eine Kabinetsordre, durch die FriedrichWilhelm I. die Errichtung einer Landes-Kredit-Kasse für die