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Das landschaftliche Kreditwesen Preussens : agrargeschichtlich und volkswirtschaftlich betrachtet ; ein Beitrag zur Geschichte der Bodenkreditpolitik des Preussischen Staates / von Hermann Mauer
Entstehung
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3. DIE WIRTSCHAFTLICHE BEDEUTUNG VON 1805 BIS 1905. 31

Eines ist allen den von uns beschriebenen Maßnahmen ge-meinsam, einerlei, ob sie nun in Dienstablösung, wie in Schlesien ,bestehen, oder wie in Pommern in Pachterhöhung, oder wie endlich in Ostpreußen in Zinserhöhung und Dienst-erleichterung: Sie alle sind der Ausdruck des Wunsches derGutsbesitzer, ihre Einnahmen auf einfache Art zu steigern. Sielegen somit Zeugnis ab von dem Erwachen des Erwerbstriebesin den Kreisen der ostelbischen Gutsherren. Vorgänge, wie dievon uns geschilderten, sind nur in Wirtschaften denkbar, diedurchaus von kapitalistischem Geiste erfüllt sind. Wir tragendaher, im Gegensätze zu Sombart ^kein Bedenken, die ostelbischeGutswirtschaft am Ausgange des XVIII. Jahrhunderts als einekapitalistische zu bezeichnen.

3. DIE WIRTSCHAFTLICHE BEDEUTUNGDES LANDSCHAFTLICHEN KREDITWESENS FÜR DENGROSSGRUNDBESITZ IN DER ZEIT VON 1805 1905.

Die Blüteperiode, die für die Landwirtschaft in den letztenDezennien des XVIII. Jahrhunderts begonnen und bis in dieersten Jahre des XIX. Jahrhunderts angedauert hatte, erreichtemit dem Zusammenbruch des preußischen Staates ein jähes Ende.Die Kriegszeit von 18061813 traf die aufblühende Landwirt-schaft mit vernichtenden Schlägen. Ungeheure materielle Opfermußte der ritterschaftliche Grundbesitz in jener schweren Zeitbringen. So hatten 20 Güter im Breslauer Kreise, deren Jahres-ertrag auf etwa 30 000 Taler geschätzt war, Kriegskontributionenin Höhe von 28 125 Talern zu entrichten * 2 ). Noch größer warendie Verluste der ostpreußischen Gutsbesitzer: Es betrugen z. B.von 18061807 die Kriegsverluste der Güter:

Angerapp 3 ) 15 824 Taler,

Beynuhnen 4 ) 18 090

*) Sombart , W.: Der moderne Kapitalismus. 11.87.

s ) Vgl. v. der Goltz, H.: Über das Verhältnis der Grundeigentümerzu den übrigen Staatsbürgern. (1815).

3 ) u. 4 ) Böhme a. a. O. S. 61 ff.