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Das landschaftliche Kreditwesen Preussens : agrargeschichtlich und volkswirtschaftlich betrachtet ; ein Beitrag zur Geschichte der Bodenkreditpolitik des Preussischen Staates / von Hermann Mauer
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1. GROSSGRTJNDBESITZBILDUNG AM ENDE DES XVIII. JAHRH.

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richten. Auf dieses zweite schuldenfreie Gut konnte er dannwiederum Pfandbriefe aufnehmen, hiermit ein drittes Gut an-kaufen, und so fort.

Diese Methode des Gtiterzusannnenkaufens war zu jenerZeit in Schlesien ganz allgemein üblich. So fand auf diesemWege allmählich eine Verdrängung des kleineren grundbesitzendenAdels durch den größeren statt. Rittergüter, die vorher zehnverschiedenen Besitzern gehört hatten, kamen nunmehr in dieHand eines Einzigen 1 ).

Diese Entwicklung blieb in den Kreisen der Regierungnicht unbemerkt. Als Erster wies der Justizminister Freiherrvon Danckelmann, dem die Oberaufsicht über die SchlesischeLandschaft übertragen war, auf sie Inn 2 ). Die starke Vermehrungder landschaftlichen Beleihungen in den Jahren 1787 und 1788hatte seine Aufmerksamkeit erregt und ihn veranlaßt, ihren Ur-sachen nachzugehen. Hierbei stellte sich heraus, daß zahlreicheGutsbesitzer nur deshalb den Landschaftskredit so stark in An-spruch genommen hatten, um mit Hilfe des LandschaftsdarleheusAveitere Güter ankaufen zu können. Danckelmann berichtetehierüber am 29. September 1789 an den König Friedrich Wil-helm II. und reichte gleichzeitig Vorschläge ein, wie dem Miß-brauch des Landschaftskredits gesteuert werden könne. Der Königübergab die Angelegenheit dem Minister Wöllner zur weiterenBearbeitung. Dieser trat der Ansicht Danckelmanns, daß daslandschaftliche Kreditsystemein Rettungs- und kein Erwerbungs-mittel sei voll und ganz bei. Er riet dem Könige, Danckelmannmit der Ausarbeitung einer Verordnung gegen die Güterkäufezu beauftragen. Dies geschah, und bereits am 22. Oktober 1789übergab Danckelmann den Entwurf zu einer solchen Verordnung.Hierin waren folgende Bestimmungen vorgesehen:

1. Es sollte kein Gutsbesitzer, auf dessen Gut noch Pfand-briefe hafteten, ein anderes Gut ankaufen dürfen.

') Vgl.: Ausführliche Nachrichten über Schlesien (1794).

2 ) Grundlage der nachfolgenden Darstellung sind: Acta des KabinetsKönig Friedrich Wilhelms II. Die Landschaft und das Kreditwesen inSchlesien (Geh.St.A. 96, 249, D.).

Mauer, Landschaftl. Kreditwesen Preußens. 4