50 II. DAS LANDSCHAFTLICHE KREDITWESEN UND DIE AGRARVERFASSUNG.
2. Es sollte kein Gutsbesitzer ein anderes Gut hinzukaufendürfen, wenn auf diesem noch Pfandbriefe hafteten.
3. Ein Gutsbesitzer, der ein anderes Gut zukaufte, sollteweder dieses noch sein altes innerhalb fünf Jahren mit Pfand-briefen belasten dürfen.
4. Einem Gutsbesitzer, der außerhalb der Provinz Güterankaufte, sollten die auf seinen schlesischen Gütern haftendenPfandbriefe seitens der Landschaft gekündigt werden können.
Über diese Vorschläge Danckelmanns erstattete Wöllner demKönige einen Bericht, in dem er ihre Annahme befürwortete.Der Entwurf Danckelmanns fand denn auch die ZustimmungFriedrich Wilhelms II. und wurde am 31. Dezember 1789 als„Königliche Verordnung für Schlesien und die Grafschaft Glatz “publiziert.
Die Verordnung kam für die Schlesischen Gutsbesitzervöllig überraschend und rief wegen der starken Einschränkunghinsichtlich des An- und Verkaufes von Gütern den lebhaftestenWiderspruch der beteiligten Kreise hervor. Einflußreiche Ritter-gutsbesitzer wandten sich mit Eingaben an den König, womitsie die Verordnung auf das Entschiedenste bekämpften 1 2 3 4 5 ). Gleich-zeitig erschienen mehrere Schriften, in denen sehr nachdrücklichauf die Schattenseiten der Verordnung hingewiesen wurde 3-5 ).Hauptsächlich wurde betont, daß es infolge der Kreditbeschrän-kungen nunmehr unmöglich sei, ein Gut zu verkaufen und vieleRittergutsbesitzer infolgedessen vor dem Ruin ständen. Auchdie Landschaft sah sich veranlaßt, der Verordnung ihre Auf-merksamkeit zuzuwenden. Der Landschaftsdirektor von Lüttwitzwurde beauftragt, ein Gutachten auszuarbeiten und bei der Zu-sammenkunft des Engeren Ausschusses im Februar 1790 zum
‘) Literarische Chronik v. Schlesien . 1790. S. 261.
2 ) Sieben Kapitel, veranlaßt durch die Verordnung vom 31. De-zember 1789.
3 ) Über die Schles. Pfandbriefe und besonders über die Verordnungv. 31. Dezember 1789.
4 ) Kurze Bemerkungen zu den neulich erschienenen Betrachtungen:Über die Schles. Pfandbriefe u.s.w.
5 ) Beleuchtung der Schrift: Über die Schlesischen Pfandbriefe u.s.w.