1. GROSSGRUNDBESITZBILDUNG AM ENDE DES XVIII. JAIIRH. 51
Yortrag zu bringen. Hierzu kam es aber nicht, da der MinisterFreiherr von Danckelmann sofort bei Beginn der Verhandlungenerklärte, daß die Regierung bereits in neue Beratungen überdie Verordnung eingetreten sei 1 ). Diesen Erfolg verdankten dieGegner der Verordnung den Bemühungen des Großkanzlers vonCarmer, der sich in seiner Eigenschaft als Besitzer der Schle-sischen Herrschaft Briesen ihren Protesten angeschlossen hatte.Das Vorgehen Carmers veranlaßte den König, zu bestimmen,daß eine Kommission, bestehend aus den Ministern Carmer, Hoym und Danckelmann, über die Angelegenheit von neuem beratensolle. Die Zusammensetzung dieser Kommission entsprach nichtden ‘Wünschen Danckelmanns. Er -wußte, daß Carmer und Hoym seine Ansicht über die Zweckmäßigkeit der von ihm geschaffenenVerordnung nicht teilten und sah daher voraus, daß er in derKommission überstimmt werden würde. Dies verleitete ihn zueinem Schritt, der seiner Sache sehr schaden sollte. In einerEingabe an den König bat er nämlich, daß zwei andere Ministeran Stelle von Carmer und Hoym in die Kommission entsandtwürden. „Diese beiden seien selbst schlesische Gutsbesitzer unddaher in der betreffenden Angelegenheit nicht vorurteilsfrei,außerdem aber auch von ,jalousie de metier 1 gegen ihn erfüllt.“Über diesen Schritt Danckelmanns war Wöllner auf das Höchsteentrüstet. Er schrieb an den König: „Der Minister von Danckel-mann muß wirklich schwach im Kopfe sein, daß er den ein-liegenden Bericht an Ew. Königliche Majestät hat schickenkönnen“ 2 ). Man gewinnt aus den Akten den Eindruck, daß Wöllnerdiesen Vorgang benutzt hat, um sich auf die Seite der GegnerDanckelmanns zu schlagen. Mit dieser Schwenkung Wöllnerswar das Schicksal der Verordnung vom 31. Dezember 1789entschieden: ein Königlicher Erlaß vom 5. Mai 1790 brachte ihreSuspension.
Die Verhandlungen über die Anordnung von Maßnahmengegen das Zusammenkaufen mehrerer Güter dauerten aber nochfort. Zunächst machte Graf Hoym neue Vorschläge in dieser
s ) Geh. St. A. 96, 249 D. Wöllners Immediatbericht v. 30. März 1790.
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