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Das landschaftliche Kreditwesen Preussens : agrargeschichtlich und volkswirtschaftlich betrachtet ; ein Beitrag zur Geschichte der Bodenkreditpolitik des Preussischen Staates / von Hermann Mauer
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102 III. LANDSCIIAFTL. KREDITWESEN UND BÄUERLICHER GRUNDBESITZ.

besitzer nur dann in die Landschaft aufgenommen werden durfte,wenn er dem Adel angehörte 1 ), können nur soziale Motive maß-gebend gewesen sein, wie denn überhaupt die Beschränkungdes landschaftlichen Wirkungskreises auf den ritterscliaftlichenGrundbesitz durchaus dem Geiste jener Zeit entsprach, in derdie Tendenz bestand, die Unterschiede zwischen den einzelnenStänden aufrechtzuerhalten. Dieses Moment war jedoch beidem Ausschluß der Bauern aus den Landschaften nur von sekun-därer Bedeutung. Das Entscheidende hierbei war, daß damalsnoch kein ausgesprochenes Bedürfnis nach einer Organisationdes bäuerlichen Bealkredits vorhanden war. Die Bauern, diesich zum größten Teile noch im Stadium der Naturalwirtschaftbefanden, betrachtete man als noch nicht reif für die Kredit-wirtschaft. An und für sich war die Beschränkung des land-schaftlichen Wirkungskreises daher wohl begründet. Keinesfallskann ein Mangel an Wohlwollen gegenüber dem Bauernständedarin erblickt werden, daß man ihm eine Kreditorganisationversagt hat.

In den bäuerlichen Kreisen selbst war anfangs gar nichtder Wunsch nach einer Teilnahme an den Landschaften vor-handen. Hiermit trat man erst hervor, als mau einsah, wie vor-teilhaft das Kreditsystem für den ritterscliaftlichen Grundbesitzwar. So erschien im Jahre 1786 in den Schlesischen Provinzial-blättem 2 ) ein Aufsatz, in dem der Verfasser für die Errichtungeiner der Landschaft nachgebildeten Kreditkasse für die Frei-bauern eintrat. Man verlangte demnach nicht die Aufnahme indie Landschaft, sondern hielt es nur für erwünscht, ein beson-deres Kreditinstitut für den bäuerlichen Grundbesitz ins Lebenzu rufen. Auf dieses Projekt kam mau auch in der Folge immerwieder zurück 3 ), indem man die verschiedenartigsten Gründe zuseinen Gunsten ins Feld führte. So meinte ein Autor, die Er-richtung eines bäuerlichen Kreditinstituts sei vorteilhaft, weilmit der Vermehrung der Pfandbriefe deren Agio herabgedrückt

*) Regl. v. 13. März 1781. II. 1.

8 ) S. 291 ff.

3 ) Schles. Provbl., Jalirg. 1789, S. 457ff.; Jahrg. 1794, S. 414ff.