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Das landschaftliche Kreditwesen Preussens : agrargeschichtlich und volkswirtschaftlich betrachtet ; ein Beitrag zur Geschichte der Bodenkreditpolitik des Preussischen Staates / von Hermann Mauer
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1. AUSSCHLUSS DER BAUERN AUS DEN LANDSCHAFTEN. 101

auch zur Teilnahme an den Landschaften zugelassen waren:Das Kreditsystem war ausdrücklich im Interesse des grundbe-sitzenden Adels geschaffen worden. Dies geht auch aus derStiftungsurkunde 1 ) deutlich hervor.

Die Frage, warum man den Wirkungskreis der Land-schaften in dieser Weise beschränkt hat, ist früher dahin be-antwortet worden, daß dies einfach auf der in jener Zeit üblichenBevorzugung des Adels beruht habe 2 ). In neuester Zeit hat mandagegen die Beschränkung des Kreditsystems auf den adeligenGrundbesitz aus juristischen Gesichtspunkten erklären wollen 3 ).Man argumentiert hierbei folgendermaßen:Bei der Errichtungder Landschaften befand sich der Bauernstand in seiner großenMehrheit noch in dem Zustande der Unfreiheit und war daherrechtlich zur Teilnahme an den Landschaften nicht qualifiziert.Damit ist aber nur erklärt, warum man die Lassiten und Pacht-bauern nicht in die Landschaften aufnehmen konnte, nicht aber,warum man sie den Freibauern und Erbzinsgutsbesitzern ver-schlossen hat. Diese beiden Gruppen des bäuerlichen Grundbe-sitzes wären nämlich rechtlich zur Teilnahme an den Land-schaften qualifiziert gewesen, da ihnen das Recht zustand, ihrenGrundbesitz hypothekarisch zu belasten. Daß die Erbzinsguts-besitzer hierbei an die Zustimmung des Obereigentümers ge-bunden waren, hätte ihre Aufnahme in die Landschaften an sichnicht gehindert. Dies geht daraus hervor, daß in Pommernmehrere Erbzinsgutsbesitzer 4 ) allerdings nur solche adeligenStandes in die Landschaft aufgenommen worden sind. DieserVorgang in Pommern weist uns übrigens bereits auf ein Momenthin, das bei dem Ausschluß der Bauern aus den Landschaftenmitgesprochen hat. Für die Bestimmung, daß ein Erbzinsguts-

) Kabinets-Ordre vom 29. August 1769. (Abgedruckt bei Rabe I. 81.)

*) Wutke, H., Die Schlesischen Stände, ihr Wesen, ihr Wirken undihr Wert, S. 45, u. Jacobi a. a. 0., S. 117.

8 ) Wegener, Ed., In d. Annalen des Deutschen Reichs. Jahrg. 1898.S. 545, u. ferner v. d. Goltz: Agrarwesen und Agrarpolitik, S. 200.

4 ) Über dieadeligen Erbzinsgüter in Pommern vgl. Padberga. a. 0. S. 274ff.