120 III. LANDSCHAFTL. KREDITWESEN UND BÄUERLICHER GRUNDBESITZ.
Ansichten auseinander. Die Regierung stellte sich auf die Seitederer, die alle Grundstücke unter 1500 Talern Wert von demneuen Institut ausgeschlossen sehen wollten, und machte vonder Annahme dieses Grundsatzes ihre Zustimmung abhängig.Den dissentierenden Gutsbesitzern blieb daher nichts Anderesübrig, als sich zu fügen. Ebenso gelang es der Regierung, durch-zusetzen, daß die Verwaltung des neuen Instituts der West-preußischen Landschaft übertragen würde. Diese Verbindungmit der Landschaft fand auch in dem Namen des neuen Insti-tuts seinen Ausdruck. Es wurde „Neue Westpreußische Land-schaft“ genannt.
Hier vollzog sich also die Organisation des bäuerlichenRealkredits in ganz anderer Weise als in Ostpreußen . Dorthatten die bereits der Landschaft angehörigen bürgerlichen Grund-besitzer die Sache des Bauernstandes zu der ihrigen gemachtund es durchgesetzt, daß die Landschaft ihren Wirkungskreisauf den gesamten bäuerlichen Grundbesitz ausdehnte. Die West-preußische Landschaft dagegen, in der die adeligen Ritterguts-besitzer dominierten, folgte diesem Beispiele nicht, sondern über-ließ es der Regierung, die Initiative zu ergreifen.
Id ähnlicher Weise, wie in Westpreußen , vollzog sich dieOrganisation des bäuerlichen Realkredits in Pommern 1 ). DieZulassung bäuerlicher Besitzer zur Landschaft w r ar hier bereitsim Jahre 1847 erwogen worden. Der Generallandtag hatte je-doch damals erklärt, daß es nicht Sache der Landschaft sei, denersten Schritt zu tun. Infolge des Ministerialreskripts vom 4. Juni
1849 wurde nun die Angelegenheit von neuem zur Beratunggestellt. Die leitenden Kreise der Landschaft schienen jetzt — viel-leicht unter dem Einfluß der politischen Vorgänge — einer Aus-dehnung des Instituts eher geneigt zu sein. Die zur Beratungdes Gegenstandes eingesetzte Kommission befürwortete die Schaf-fung einer bäuerlichen Kreditorganisation nach dem Vorbildeder Schlesischen Landschaft. Auf dem Generallandtage des Jahres
1850 wurde aber dieser Antrag mit großer Mehrheit abgelehnt.
0 M. A. S. L. Pommern spec. 28 u. L. A. Stettin , Protokolle derVerhandl. d. E. A. u. d. G. L. T. von 1847—1871.