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Das landschaftliche Kreditwesen Preussens : agrargeschichtlich und volkswirtschaftlich betrachtet ; ein Beitrag zur Geschichte der Bodenkreditpolitik des Preussischen Staates / von Hermann Mauer
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2. ORGANISATION DES BÄUERLICHEN BODENKREDITS.

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Der Minister des Innern sprach nun zwar in einem Reskriptvom 9. Januar 1851 sein Bedauern über diesen Beschluß aus,unternahm aber keine weiteren Schritte, um die Organisation desRustikalkredits zu fördern. Infolgedessen wandten sich Ponnner-sche bäuerliche Grundbesitzer im Laufe der 50 er Jahre wieder-holt mit Petitionen um Verbesserung ihrer Kreditverhältuissean das Abgeordnetenhaus. Dieses überwies im Jahre 1860 einederartige Petition der Regierung zur Berücksichtigung. Die Re-gierung war auch durchaus geneigt, die Sache in die Wege zuleiten und ersuchte den Oberpräsidenten, von neuem an die Land-schaft heranzutreten. Da die Geuerallandschaftsdirektion sichaber w'eigerte die Verwaltung des in Aussicht genommenen Kre-ditinstituts zu übernehmen, kam die Angelegenheit nicht vorwärts.

Inzwischen machte sich ein immer größerer Kreditmangelin den bäuerlichen Kreisen bemerkbar. Der Pommersche Pro-vinziallandtag richtete daher am 16. Oktober 1864 eine Eingabean die Regierung, in der die Beschaffung eines billigen undunkündbaren Kredits für die von der Landschaft ausgeschlos-senen Gutsbesitzer für dringend erwünscht erklärt wurde. KurzeZeit darauf trat der Engere Ausschuß der Ponnnerschen Land-schaft zu seiner alljährlichen Beratung zusammen. Bei dieserGelegenheit stellte nun das Treptower Landschaftsdepartement,offenbar bestimmt durch das Vorgehen des Provinziallandtages,den Antrag, einen Generallandtag behufs Beschlußfassung überdenAnschluß des nichtadeligen Grundbesitzes an die Land-schaft einzuberufen. Der Engere Ausschuß lehnte diesen An-trag zwar ab, ermächtigte aber die Generallandschaftsdirektionzur Einberufung des Landtages für den Fall, daß die Staats-regierung mit Anträgen, die die Erweiterung der Landschaftbeträfen, an sie herantreten sollte. Sobald dieser Beschluß demMinisterium bekannt geworden war, erging an den Oberpräsi-denten die Aufforderung, die Angelegenheit sofort in die Wegezu leiten. Dies geschah, und der landschaftliche Generallandtagbeschloß im Jahre 1867, ein besonderes Kreditinstitut für denRustikalbesitz nach dem Vorbilde der Westpreußischen Landschaftzu errichten. Die Verhandlungen über die Organisation dieses