2. ORGANISATION DES BÄUERLICHEN BODENKREDITS.
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gelegenheit ruhte dann, bis im Jahre 1856 der landwirtschaft-liche Zentralverein beim Provinziallandtage die Errichtung einernicht auf die Rittergüter beschränkten Kreditanstalt anregte.Man hoffte, daß der Landtag diesem Plane geneigt sein werde,da inzwischen eine erhebliche Verschlechterung der Kreditver-hältnisse eingetreten war. Der Landtag sprach sich denn auchmit großer Majorität für die Gründung des beabsichtigten In-stituts aus und wählte eine Kommission zur Ausarbeitung derStatuten. Diese Erledigung derAngelegenheit entsprach aber durch-aus nicht den Intentionen der Regierung, nach deren Meinungdie Bedürfnisfrage noch nicht genügend geklärt war. Auf Ver-langen der Regierung wurde deshalb zunächst eine Erhebungüber die Verschuldung und den Kreditbedarf der ländlichenGrundbesitzer angestellt. Diese ergab, daß ein Bedürfnis nacheiner „Kreditaufhilfe“ für den ritterschaftlichen Grundbesitz über-haupt nicht, für den bäuerlichen nur in einzelnen Kreisen vor-handen war. Unter diesen Umständen mußte der Provinzial-landtag auf weitere Schritte zugunsten einer Organisation desländlichen Bodenkredits verzichten. Die Angelegenheit war je-doch damit nicht erledigt, sondern wurde von privater Seiteweiter betrieben. Auf eine im Jahre 1862 vonseiten des land-wirtschaftlichen Zentralvereins ergangene Aufforderung hinstellten 484 größere Grundbesitzer ihren Beitritt zu dem ge-planten Kreditinstitut in Aussicht. Dies bestimmte den Ober-präsidenten von Beurmann, sich der Sache anzunehmen. Aufseine Veranlassung und unter seinem Vorsitze traten die Inter-essenten zu Beratungen zusammen, entwarfen das Statut zu einem„privatrechtlichen“ Kreditverband und legten es dem Staats-ministerium vor. Nachdem einige von diesem gewünschte Ab-änderungen vorgenommen waren, erhielt das Statut am 30. Mai1864 die Königliche Bestätigung und kurze Zeit darauf trat der„Landschaftliche Kreditverein der Provinz Sachsen “ in Tätigkeit.
In Westfalen verliefen die Bestrebungen zur Errichtungeines Kreditinstituts für den ländlichen Grundbesitz ähnlich wiein der Provinz Sachsen . Auch hier gingen sie von dem land-wirtschaftlichen Provinzial-Verein aus. Dieser beschäftigte sich