126 III. LANDSCHAFTL. KREDITWESEN UND BÄUERLICHER GRUNDBESITZ.
zuerst im Dezember 1875 mit der Angelegenheit und erklärteeinstimmig die Errichtung eines Westfälischen Pfandbriefinstitutsfür wünschenswert 1 ). Die Provinzialregierung teilte jedoch dieseAnsicht nicht und trug deshalb Bedenken, die Genehmigung dervon dem Provinzialverein vorgelegten Statuten einer „Landschaftder Provinz Westfalen “ zu befürworten. Nach eingehenden Ver-handlungen, an denen der Landwirtschaftsminister persönlichteilnahm, kam jedocli eine Einigung zustande, und das Ministeriumerklärte sich bereit, die landesherrliche Bestätigung des Statutszu erwirken. Diese erfolgte denn auch am 15. Juli 1877.
Weit langsamer als in Westfalen ging die Entwicklungin der Provinz Schleswig-Holstein vor sich. Bereits gegen Endeder 60er Jahre hatte im nördlichen Schleswig eine Bewegungzugunsten der Errichtung einer landschaftlichen Kreditanstalteingesetzt. 2 ) Der Erreichung dieses Zieles standen aber die un-geordneten Grundbuchverhältnisse im Wege. Erst nach Ein-führung der neueu Grundbuchordnung im Jahre 1874 konnteman mit Aussicht auf Erfolg die Organisation des ländlichenBodenkredits in Angriff nehmen. Hierüber wurde auf den Pro-vinziallandtagen in den Jahren 1879 und 1880 verhandelt.Ein positives Resultat wurde aber nicht erzielt. Schließlich kames auch hier, wie seinerzeit in Sachsen, zu der Gründung einer„privatrechtlichen“ Landschaft. Das Institut, das den Namen„Landschaftlicher Kreditverband für die Provinz Schleswig-Holstein“ erhielt, trat im Jahre 1882 ins Leben. Es ist später,im Jahre 1899, in ein „öffentliches“ Kreditinstitut verwandeltworden. Bei der Landschaft der Provinz Sachsen hatte sich dergleiche Vorgang bereits früher abgespielt.
Mit der Errichtung des Landschaftlichen Kreditverbandesfür die Provinz Schleswig-Holstein fand die Organisation desbäuerlichen Bodenkredits in Preußen , soweit sie nach den Grund-sätzen des landschaftlichen Kreditsystems vollzogen wurde, ihrenAbschluß. In den von uns nicht behandelten Provinzen wurde
‘) Vgl. Festschrift zur Feier des 25 jährigen Bestehens der Land-schaft der Provinz Westfalen .