2. ORGANISATION DES BÄUERLICHEN BODENKREDITS.
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die Aufgabe, den bäuerlichen Grundbesitz mit einem unkünd-baren und relativ billigen Kredit zu versorgen, teils den ehe-mals staatlichen Landeskredit-Anstalten, teils den in sogenannteLandesbanken verwandelten Provinzialhilfskassen zugewiesen. 1 )
Eine nähere Betrachtung dieser Institutionen lag nichtim Rahmen unserer Arbeit. Wir beschränkten uns deshalb dar-auf, die Organisation des bäuerlichen Bodenkredits in den Pro-vinzen zu schildern, in denen das landschaftliche KreditsystemEingang gefunden hat. Hierbei bot sich uns ein sehr abwechs-lungsreiches Bild. Zunächst die östlichen Provinzen: Auf dereinen Seite Ostpreußen und Schlesien , wo die Landschaftenaus eigener Initiative ihren Wirkungskreis auf den bäuerlichenGrundbesitz ausdehnen: die Schlesische durch Gründung einesbesonderen bäuerlichen Kreditwerkes, die Ostpreußische durchAufnahme der Bauern in ihren Yerband; auf der anderen Seitedie landschaftlichen Kreditinstitute in Westpreußen , Pommernund Brandenburg , die erst auf Anregung der Regierung hin,und selbst dann noch ungern die Organisation des bäuerlichenBodenkredits übernehmen. Endlich Posen, wo die Erweiterungder älteren bestehenden Landschaft aus politischen Gründen nichtangängig ist, und die Regierung deshalb die Gründung einesneuen selbständigen Kreditinstituts fördert.
Weiterhin die westlichen Provinzen: An erster Stelle stehthier Sachsen, wo die Bestrebungen, ein öffentliches Kreditinstitutzu errichten, zunächst scheitern, aber schließlich doch unterder Ägide des Oberpräsidenten eine „privatrechtliche“ Land-schaft ins Leben gerufen wird. Es folgt sodann Westfalen, wodie provinzialen Regierungsorgane der Errichtung einer Land-schaft abgeneigt sind, diese aber doch infolge persönlichen Ein-greifens des Landwirtschaftsministers zustandekommt. Den Ab-schluß bildet Schleswig-Holstein , wo zunächst eine Regelungdes Grundbuchwesens stattfindet, und man dann erst zur Grün-dung eines Kreditinstituts auf privatrechtlicher Grundlage ge-schritten ist.