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Das landschaftliche Kreditwesen Preussens : agrargeschichtlich und volkswirtschaftlich betrachtet ; ein Beitrag zur Geschichte der Bodenkreditpolitik des Preussischen Staates / von Hermann Mauer
Entstehung
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128 III. LANDSCHAFTL. KREDITWESEN UND BÄUERLICHER GRUNDBESITZ.

In der Zeit von 18491882 wurde somit das landschaft-liche Kreditsystem in neun Provinzen des Preußischen Staatesin den Dienst des bäuerlichen Grundbesitzes gestellt. Mit demJahre 1849 begann also eine neue Aera in der Bodenkredit-politik des Preußischen Staates. Der Übergang dazu erfolgte, wennauch nicht ausschließlich, so doch hauptsächlich aus Gründen derSozialpolitik. Man versprach sich nämlich in sozialpolitischerHinsicht eine günstige Wirkung davon, daß man den Bauerndie Yorteile des organisierten Kredits, die der größere Grund-besitz schon lange geuoß, zuführte; denn man beseitigte damiteine der Schranken, die den ritterschaftlichen und den nicht-ritterschaftlichen Besitz bis dahin voneinander getrennt hatte.Die Mehrzahl der an der Tradition hängenden Rittergutsbesitzerwar damit keineswegs einverstanden. Es ist eine völlige Ver-kennung der Tatsachen, wenn von Brünneck meint, das Haupt-verdienst an der Ausdehnung des landschaftlichen Kreditsystemsauf den bäuerlichen Grundbesitz gebühre den Großgrundbesitzern. 1 )Die Einrichtung der Rustikallandschaften wäre, nach seiner Auf-fassung,nicht ohne die bereitwillige Unterstützung zustande-gekommen, die den Bauern vonseiten der Großgrundbesitzerzuteilgeworden sei. Dieser Auffassung gegenüber möchten wirbehaupten: Kur weil die Rittergutsbesitzer sahen, daß die

bäuerlichen Grundbesitzer eventuell auch ohne ihre bzw. derLandschaft Hilfe eigne Kreditinstitute errichten würden, nahmensie sich der Sache an und sicherten sich den ihnen aus ver-schiedenen Gründen so sehr erwünschten Einfluß auf Organisationund Verwaltung der bäuerlichen Kreditanstalten. Indem dieritterschaftlichen Landschaften, und zwar teilweise erst unterdem Drucke der Regierung, ihren Verwaltungsapparat in denDienst der bäuerlichen Kreditorganisation stellten, verhindertensie die Gründung selbständiger Bauernlandschaften, die schonwegen der gleichzeitigen Inanspruchnahme des Geldmarktes fürsie eine fühlbare Konkurrenz hätten werden können.

Auch in Ostpreußen haben wohl derartige Erwägungenbei der Aufnahme der Bauern in die Landschaft mitgesprochen,

) Jahrb. f. Nat. u. St. N. F. XII. 383.