124 III. LANDSCHAFT!,. KREDITWESEN UND BÄUERLICHER GRUNDBESITZ.
eine neue Landschaft zu errichten. Hierfür trat auch die inter-imistische Provinzialvertretung von 1851 sehr entschieden ein.Die Regierung ließ nun zunächst, um sich von der Existenz-fähigkeit des geplanten Instituts zu überzeugen, die voraus-sichtliche Zahl der Teilnehmer und die Höhe der Kreditansprücheermitteln. Hierbei ergab sich, daß bereits für den Anfang Be-leihungsanträge in Höhe von etwa fünf Millionen Talern zu er-warten waren. Hiernach konnte es keinem Zweifel unterliegen,daß das neue Institut lebensfähig sein werde. Die Regierungunterzog daher alsbald das ihr zur Genehmigung vorgelegte Statuteiner eingehenden Prüfung. Die Yerhandlungen über die Or-ganisation des neuen Kreditvereins zogen sich aber sehr in dieLänge, da man besonders vorsichtig zu Werke gehen wollte. Sokam es, daß beim Zusammentritt des Provinziallandtages im Jahre1854 vonseiten der Regierung ein definitiver Bescheid in dieserFrage noch nicht vorlag. Infolge einer Petition dieses Landtagesnahm nun aber der König Veranlassung, den Minister des Innerndurch Kabinetsordre vom 4. April 1855 aufzufordern, die frag-liche Angelegenheit zu beschleunigen, „da von der Errichtungdes neuen Kreditinstituts eine Befestigung des Vertrauens desPosener Bauernstandes zu der Regierung zu erwarteu sei“. Trotz-dem dauerte es noch geraume Zeit, bis eine völlige Einigungüber die Organisation der neuen Landschaft erzielt werden konnte.Ihre Errichtung erfolgte im Jahre 1857 auf Grund eines König-lichen Erlasses vom 13. Mai desselben Jahres.
Der „Neue landschaftliche Kreditverein für die ProvinzPosen “ war keine reine Bauernlandschaft, sondern stand auchim Dienste des ritterschaftlichen Grundbesitzes. Dieses gemischteSystem wurde später noch in Sachsen, Westfalen und Schleswig-Holstein eingefiihrt.
In der Provinz Sachsen waren bereits seit dem Jahre 1837Bestrebungen im Gange, ein ritterschaftliches Kreditinstitut nachdem Vorbilde der alten Landschaften ins Leben zu rufen 1 ). DiesesProjekt fand jedoch nicht den Beifall des Provinziallandtagesund wurde auch von der Regierung abfällig beurteilt. Die An-
‘) Vgl. Scheidelwitz. Festschrift v. 21. X. 1885.