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Das landschaftliche Kreditwesen Preussens : agrargeschichtlich und volkswirtschaftlich betrachtet ; ein Beitrag zur Geschichte der Bodenkreditpolitik des Preussischen Staates / von Hermann Mauer
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KREDITSYSTEM UND ENTSCHULDUNG DES LÄNDLICHEN GRUNDBESITZES. 171

werden. Mit diesen durch die Kabinetsordre vom 15. De-zember 1843 bestätigten Beschlüssen erreichte die Zwangsamor-tisation bei der Ostpreußischen Landschaft zunächst ihr Ende.Die von 18381843 geleisteten Amortisationsbeiträge wurdendemeigentümlichen Fonds zugeführt.

lu ähnlicher Weise verlief die Einführung der Zwangs-amortisation bei der Westpreußischen Landschaft. Auch hierwurde im Jahre 1832 zu Einlösungszwecken ein Tilgungsfondserrichtet und später zur Bestreitung der Konvertierungskostenherangezogen. Nach der Konversion im Jahre 1838 wurde so-dann, ebenso wie in Ostpreußen , die Amortisationsquote zunächsterhöht und 1844 gänzlich aufgehoben 1 ).

Bei der Pommersclien Landschaft wurde die Einführungder Zwangsamortisation im Jahre 1836 zwar im Prinzip be-schlossen, gleichzeitig aber festgesetzt, daß die Amortisations-zahlungen erst eintreten sollten, wenn die Verwaltungskosten-beiträge aufgehoben werden könnten. Dies geschah erst imJahre 1858 »).

Bei den bisher behandelten Landschaften ist es der Re-gierung also nicht gelungen, in Verbindung mit der Zinsfuß-reduktion eine dauernde Zwangsamortisation zu schaffen. MehrErfolg hatte sie in dieser Beziehung bei dem Kur- und Neu-märkischen Ritterschaftlichen Kredit-Institute, das sich bereitsim Jahre 1826 für die Einrichtung der Amortisation ausge-sprochen hatte und nunmehr beschloß, aus den nach der Kon-vertierung eintretenden Zinsersparnissen einen Amortisations-fonds zu bilden. Dieser Beschluß gelangte auch zur Durch-führung.

Ungleich schwieriger gestaltete sich die Einführung derZwangsamortisation bei der Schlesischen Landschaft. Es warennämlich im Laufe der 30 er Jahre in Schlesien vielfach Stimmenlautgeworden, die sich gegen den Tilgungszwang aussprachen

*) Vgl. Ullrich, Denkschrift zur Säkular-Feier der WestpreußischenLandschaft.

s ) Vgl. Hildebrandt, Denkschrift zur Säkular-Feier der PommersclienLandschaft.