I. DIE LEIBEIGENSCHAFT.
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300 IlöCc umfassenden — Geriehtsbezirk Aicluich einmal140 Gulden, — eine der höchsten Summen, die überhaupt indieser Beziehung vorgetragen sind.
llazzi selbst, ein genauer Kenner der gesamten bäuer-lichen Verhältnisse in den letzten Jahrzehnten des vorigenJahrhunderts, zeigt sieh mehrmals geradezu erstaunt, die Leib-eigenschaft an einzelnen Orten überhaupt noch in selbständigfühlbarer Weise vorzufinden. So betont er bei Hohen-schwangau , dass hier noch „Leibeigenschaft und Mortuarienim Schwünge sind“. Wenn es dagegen z. B. von den Untor-tlianen des Klosters Benediktbeureu heisst, dass dieselben „denStempel der Sklaverei, die ihr Schicksal ist, auf dem Gesichtetragen“, so ist nach dem Zusammenhänge der Stelle sicher an-zunehmen, dass llazzi dabei nur an die allgemeine Be-drückung der dortigen Bauern durch Abgaben und Dienst-leistungen denkt, ohne die rechtlich Leibeigenen von denpersönlich freien Bauern zu unterscheiden.
Wesentlich verstärkt endlich wird dieser Eindruck vonder geringen praktischen Bedeutung der Leibeigenschaft, wennwir in der grossen Broschüren-Litteratur, welche den landwirt-schaftlichen Verhältnissen Bayerns in jener Zeit gewidmetist, speziell diesen Punkt in’s Auge fassen. Es geschiehtseiner überhaupt nur selten Erwähnung. Der anonyme Ver-fasser der „Reise durch den bayrischen Kreis“, 1 der von denbesten Schriftstellern jener Zeit vielfach citirt wird, sagteinmal mit grosser Entrüstung, da er von dem sogenannten„Pfaffenwinkel“ spricht: „Einige dieser Mönchsnester haben
Leibeigene, dieselben sind als Leibeigene geboren, und müssensich mit 45 Kreuzern loskaufen“! Er verwechselt offenbarden Leibpfennig mit dem Loskaufsgelde, — auch ein Beweisdafür, wie verschwommen und unbestimmt das ganze Ver-hältnis in jener Zeit schon geworden war. Bei Kayser inseinen „gesammelten Auszügen“ (die sich besonders an dieSchriften Westenrieder’s anlehnen) heisst es: 2 „Genug für