Druckschrift 
Die Grund-Entlastung in Bayern / von Sebastian Hausmann
Entstehung
Seite
31
Einzelbild herunterladen
 

II. DIE BESITZ- UND ABGABEN VERHÄLTNISSE.

81

werden die Güter immer mehr durch emphyteutische Ver-träge und in der Weise zur Bewirtschaftung überlassen, dassdie Zurücknahme entweder ganz in das Belieben der Gutsherrengestellt ist oder dass dieselbe naturnotwendig ohnehin inverhältnismässig kurzen Zeiträumen erfolgen muss. Manfand es unbequem, sich der freien Verfügung über sein Eigen-tum auf so lange Zeit zu entäussern. So heisst es in einerUrkunde des Klosters Raitenbuch 1 aus dem Ende des 15.Jahrhunderts, es sei viel nützlicher, die Güter nicht auflebenslängliche oder auf Erbpacht zu vergeben,sicut longadocuit experientia; man solle zwar die laufenden Pachtver-träge noch beachten, künftighin aber keine solchen mehr ein-gehen. Dabei ging die Einführung der emphiteutischon oder um den Kreittmayerschen Ausdruck zu gebrauchender after-emphyteutischen Verträge leicht von statten, da die-selben von beiden Seiten, sowohl von dem Gutsherrn, alsvon dem bisherigen Erbpächter und Baumann erstrebt wurden.Der letztere gab sich der Hoffnung hin, auf diese Weise inlänger dauerndem Gebrauche des ihm überlassenen Grundund Bodens zu verbleiben und gänzlich unabhängig von domObereigentümer wirtschaften zu können. Dem Grundherrenaber erwuchsen die mannigfachsten Vorteile, namentlich alsgleichzeitig die gutsherrliche Gerichtsbarkeit sich stetig ent-wickelte und immer mehr erstarkte. Es zeigt sich des-halb bei dieser neu entstandenen Grundherrlichkeit durch-gehends die Tendenz, sich über den gesamten Besitz zuverbreiten, allesgrundunterthänig zu machen. Es wurdedies namentlich erleichtert durch die streng durchgeführteBestimmung, dass kein Grunduntertlian neben dem ihm über-lassenen Gute ohne Vorwissen und Genehmigung des Grund-herrn einZubaugut, d. h. eigenen, von dem Grundherrnvöllig unabhängigen, etwa durch Erbschaft oder durch Neu-rodung von bisher unkultiviertem Lande hinzukommenden

strebten, es an sieb zogen, oder mit drückenden Gerechtigkeiten abän-derten. vgl. hierzu Hazzi, Die echten Ansichten der Waldungenund Förste, gegenwärtig über ihre Purifikationen, samt der Geschichtedes Forstwesens. München, 1805, p. 30 f.

» Mon. B. VIII. p. 111.