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DIE TIIATSÄCHLICHE LAGE.
mindestens 4, der viertel mindestens 2 Tagwerke besitzenmuss. 1 Die Söldner oder Häusler haben ein Anwesen imDorfe, aber keinen Grundbesitz in der Flur oder wenigstensnur soviel, dass sie nicht ohne anderweitigen Verdienst davonzu leben im Stande sind. So werden in den „statistischenAufschlüssen“ von Hazzi bei vielen Dörfern Söldner erwähnt,die ein Pferd oder Ochsengespann besitzen, und neben demeigenen Feldbau noch die kleinen Felder der Handwerker undTagewerkor bearbeiten. Die sog. Leerhäusler — in einzelnenGegenden auch Häusler genannt — besitzen im Dorfe einkleines Haus oder den Teil eines Hauses, haben aber imübrigen keine selbständige Wirtschaft; sind sie im Besitzeeines kleinen Grundstückes, so wird dasselbe mit fremdemGespanne bewirtschaftet. Sie verdienen ihren Lebensunter-halt durch Taglohn, gerade wie die Tagwerker, die auch anvielen Orten mit den Leerhäuslern völlig identisch sind.Diese letzteren besitzen ebenfalls nichts in der Flur, aberauch nichts im Dorfe, sondern sind meist auf den grösserenHöfen als eine Art ansässiger Taglöhner angesiedelt, dieaber nicht ausschliesslich, sondern nur vorzugsweise für denbetreffenden Bauer zu arbeiten haben. Übrigens hatten dieLeerhäusler ebenso wie die Söldner nach der Verordnungvon 1723 ausdrücklich Anspruch auf Bau-und Weidegründe,unter der ausdrücklichen Bedingung, dass sie sich „allzeitals Tagewerker zur Bauernarbeit gebrauchen lassen“. Später— 1762 — wurden sie noch mehr begünstigt in Bezug aufdie Verteilung von Gemeindegründen, jedoch wird für Leer-häusler und Tagewerker die Einwilligung der Bauern erfor-dert, wenn sie ein Stück Vieh halten wollen. Diese Tage-werker und die eigentlichen Taglöhner waren von grössterBedeutung, da bei der dünnen Bevölkerung, bei der ungemeinerschwerten Ansässigmachung und Familiengründung imganzen Lande ein ausserordentlicher Mangel an Dienstbotenherrschte. Hach einer Statistik des Jahres 1776 waren esTagewerker etwa halb soviel als männliche Dienstboten, im
1 Ilazzi, Statistische Aufschlüsse über ilas Herzogtum Bayern.1801—1808. T. ]>. 284.