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Die Grund-Entlastung in Bayern / von Sebastian Hausmann
Entstehung
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1. DIE EINÖDEN- UND DORFWIRTSCHAFT.

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Bezirke Straubing war es fast die gleiche Zahl. DieserMangel an Dienstboten ging soweit, dass besondere Ver-ordnungen dagegen notwendig wurden, dass sich die Landwirtegegenseitig die Dienstboten durch grössere Versprechungenabwendig zu machen suchten; man setzte die Höhe des Tag-lohns ein für allemal fest und bedrohte jegliche Übertretungmit strenger Strafe, völlig ohne Erfolg. So lag es imInteresse der grösseren Bauern, dass sie, um nicht ausschliess-lich auf Dienstboten und Tagewerker angewiesen zu sein,möglichst viele Leerhäusler ansiedelten, die mit den einzelnenGütern in engeren Beziehungen standen. Dieselben waren aberdoch nicht das ganze .Ta-hr hindurch mit Arbeit für diese Güterversehen und führten deshalb vielfach nebenbei als Zwischen-händler für landwirtschaftliche Produkte eine zweifelhafteExistenz. Es herrschte deshalb ziemliche Furcht vor dieserKlasse von vielfach subsistenzlosen Leuten, weshalb in einergrossen Zahl von Verordnungen vom bayrischen Landrechtebis 178b die Ansiedlung derselben an die obrigkeitliche Ge-nehmigung gebunden wurde.

Was die Grösse der einzelnen Güter betrifft, so herrschtin der Gesetzgebung ein gewisser Widerstreit der Absichten:auf der einen Seite fürchtete man eine allzuweit gehendeZerstückelung des Grundbesitzes, wenn man die Gebundenheitder Güter auf heben würde, auf der andern Seite wünschteman die Zahl der Bevölkerung möglichst zu heben. Wegendes ersten Bedenkens erhielt sich das Verbot jeglicher Guts-zertrümmerung bis zu den grossen Verordnungen vom 24.März 1762 1 und 3. August 1772 2 . Nach der ersteren sollendie grösseren Höfe nicht nur zertrümmert werden, wenn esdem Besitzer oder der Grundherrschaft nicht möglich ist, die-selben genügend zu bestellen, sondern es wird für solcheFälle der Ortsobrigkeit sogar das Recht eingeräumt, die Guts-zertrümmerung ex officio vorzunehmen, wobei aber jedeseinzelne Stück mit einem besondern Mayer zn versehen ist.

1 Sammlung: der bayrischen Lamlesverordnungen 1771, p. 458.

2 Moyr, Sammlung der bayrischen Landesvorordnungen 1784,I. Bit. 1. T. Nr. LXXVI.